Ein Ehevertrag kann auch nachträglich geschlossen werden. Sinnvoll bei Selbstständigkeit, Immobilienkauf, Erbschaft oder veränderten Vermögensverhältnissen. Er muss notariell beurkundet werden (500-2.000 Euro) und kann Güterstand, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt regeln.
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