Elternzeit ist dein gesetzliches Recht – und trotzdem fühlen sich viele Frauen (und noch mehr Männer) unwohl dabei, sie beim Arbeitgeber anzumelden. Zu groß ist die Angst vor Karrierenachteilen, zu unklar die Regelungen und zu präsent die subtilen Signale vieler Vorgesetzter, dass Elternzeit zwar erlaubt, aber nicht erwünscht ist. Dabei ist Elternzeit nicht verhandelbar – sie steht dir zu, und dein Arbeitgeber muss sie genehmigen. Er hat kein Ablehnungsrecht. Hier ist alles, was du wissen musst, um sie richtig zu beantragen und dabei deine Rechte zu kennen.
Wie lange und wie flexibel: Die Regelungen im Detail
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind – unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück genommen werden: Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Das bedeutet, du kannst zum Beispiel ein Jahr nach der Geburt nehmen und zwei weitere Jahre aufsparen, wenn das Kind in die Schule kommt.
Die Elternzeit kann in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Für den dritten Abschnitt (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr) kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – die ersten beiden Abschnitte nicht. Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job (bis zu drei Jahre). Elterngeld ist die finanzielle Leistung (12 bis 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate ElterngeldPlus). Du kannst drei Jahre Elternzeit nehmen, bekommst aber nur für 12 bis 14 Monate Elterngeld – die restliche Zeit ist unbezahlt, wenn du nicht in Teilzeit arbeitest. Zum Thema Elterngeld auch unser Elterngeld-Ratgeber.
So beantragst du Elternzeit richtig
Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet – ein wichtiger Unterschied. Du brauchst keine Genehmigung, du teilst deinem Arbeitgeber mit, dass du Elternzeit nimmst. Die Anmeldefrist beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre des Kindes und 13 Wochen für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (Brief, nicht E-Mail) und den genauen Zeitraum angeben. Für die ersten beiden Jahre muss der Zeitraum verbindlich festgelegt werden – danach kannst du den dritten Abschnitt flexibel planen.
Formulierungsbeispiel: Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], hiermit melde ich für mein Kind [Name], geboren am [Datum], Elternzeit an. Die Elternzeit beginnt am [Datum] und endet am [Datum]. Während der Elternzeit möchte ich [in Teilzeit arbeiten / nicht arbeiten]. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen, [dein Name]. Schicke den Brief per Einschreiben und bewahre eine Kopie auf – im Streitfall brauchst du den Nachweis, dass du fristgerecht angemeldet hast.
Der Kündigungsschutz: Stärker als die meisten denken
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit (frühestens acht Wochen vor Beginn) und während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz: Dein Arbeitgeber darf dir nicht kündigen. Ausnahmen gibt es nur in extremen Fällen (Betriebsstilllegung, schwere Pflichtverletzung) und bedueren der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt). In der Praxis wird diese Genehmigung äußerst selten erteilt. Der Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit während der Elternzeit und für den Zeitraum nach der Elternzeit – du hast das Recht, auf deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen zurückzukehren.
Viele Arbeitgeber versuchen, Elternzeit-Rueckkehrer auf schlechtere Positionen abzuschieben oder ihnen zu signalisieren, dass sie nicht mehr erwünscht sind. Das ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf eine Stelle, die deinem Vertrag entspricht – gleiche Vergütung, gleichwertiger Aufgabenbereich. Wenn dein Arbeitgeber dich bei der Rückkehr schlechter stellt, ist das eine arbeitsrechtliche Diskriminierung, gegen die du vorgehen kannst. Der Betriebsrat oder ein Anwalt für Arbeitsrecht können dir helfen – und die Kosten für eine arbeitsrechtliche Erstberatung (bis 250 Euro) sind gut investiert, wenn dein Arbeitgeber sich nicht an die Regeln hält.
Fazit: Elternzeit ist dein Recht – nutze es ohne schlechtes Gewissen
Elternzeit ist keine Bitte, sondern eine Anmeldung. Der Kündigungsschutz ist stark, das Recht auf Rückkehr ist klar und dein Arbeitgeber kann dich nicht dafür bestrafen, dass du Zeit mit deinem Kind verbringst. Melde fristgerecht an, dokumentiere alles schriftlich und kenne deine Rechte. Und wenn dein Arbeitgeber Probleme macht: Du bist nicht allein – Betriebsrat, Mieterverein und Arbeitsrecht-Anwaelte stehen auf deiner Seite.


