Du willst deinen Job kündigen – aber du hast noch nie eine Kündigung geschrieben und weißt nicht, wie sie aussehen muss, welche Fristen gelten und ob du Gründe angeben musst. Die Kurzfassung: Als Arbeitnehmer kannst du jederzeit kündigen, musst keine Gründe nennen und brauchst dafür nur ein paar Sätze auf Papier. Aber es gibt Formfehler, die deine Kündigung ungültig machen und Taktikfehler, die dich Geld kosten.
Die Kündigungsfrist: Was gilt für dich
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Beispiel: Du kündigst am 1. Juli – die Kündigung gilt zum 31. Juli (vier Wochen zum Monatsende). Dein Arbeitsvertrag kann eine längere Frist vorsehen – prüfe deinen Vertrag, bevor du kündigst. Während der Probezeit (maximal sechs Monate) beträgt die Frist nur zwei Wochen ohne festen Termin. Die Kündigung muss schriftlich sein (eigehaendige Unterschrift, kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp), muss den Empfänger (Arbeitgeber oder Personalabteilung) klar benennen und das Datum, zu dem du kündigen willst. Du musst keinen Grund nennen. Sende die Kündigung per Einschreiben oder übergieb sie persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Zum Thema Karriere auch unser Lebenslauf-Ratgeber.
Fazit: Kündigung schreiben ist einfach – die Strategie dahinter ist wichtiger
Drei Sätze genügen: Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins. Mit freundlichen Grüßen. Das reicht. Aber kündige nie, bevor du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast – Arbeitslosigkeit zwischen zwei Jobs kostet dich Geld, Nerven und Verhandlungsmacht.


