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Mietkaution zurückfordern: Wie lange dein Vermieter sie behalten darf, was du tun kannst wenn er nicht zahlt und warum Zinsen dazugehören

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Du bist ausgezogen, die Wohnung ist übergeben – und dein Vermieter sitzt auf deiner Kaution. Drei Monate, sechs Monate, ein Jahr – und du siehst dein Geld nicht wieder. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern in vielen Fällen rechtswidrig. Die Kaution gehört dir – und dein Vermieter hat eine klare Frist, sie zurückzuzahlen.

Wie lange der Vermieter die Kaution behalten darf

Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist für die Kautionsrückzahlung – aber die Rechtsprechung ist eindeutig: 3 bis 6 Monate nach Auszug und Übergabe gelten als angemessen. In dieser Zeit darf der Vermieter die Wohnung prüfen, Schäden dokumentieren und eventuelle Nachforderungen (Betriebskosten) abwarten. Nach 6 Monaten ohne Rückzahlung und ohne begründeten Einbehalt: Mahne schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) und kündige bei Nichtzahlung rechtliche Schritte an.

Was der Vermieter einbehalten darf: Tatsächliche Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen (Löcher in der Wand ja, abgenutzte Teppiche nein). Ausstehende Betriebskostennachzahlungen (höchstens einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheit für die kommende Abrechnung – nicht die gesamte Kaution). Was er NICHT einbehalten darf: Normale Abnutzung (Schatten an der Wand durch Bilder, leichte Gebrauchsspuren im Parkett, vergilbte Tapeten nach 10 Jahren). Renovierungskosten, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Kosten für Mängel, die bereits bei Einzug bestanden und im Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Zinsen: Die Kaution muss verzinst angelegt werden – und die Zinsen stehen dir zu. Bei einer Kaution von 2.000 Euro und 5 Jahren Mietdauer können das 50 bis 100 Euro Zinsen sein. Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt: Schriftliche Mahnung mit 14-Tage-Frist. Keine Reaktion? Anwalt (mit Rechtsschutzversicherung kostenlos) oder Mahnbescheid beim Amtsgericht (23 Euro online unter mahngerichte.de). Mieterverein hilft ebenfalls. Zum Thema Mietrecht auch unser Betriebskosten-Ratgeber.

Fazit: Dein Geld, deine Zinsen, dein Recht – fordere es ein

Nach 6 Monaten ohne Kaution: Schriftlich mahnen mit 14-Tage-Frist. Keine Reaktion? Mahnbescheid für 23 Euro. Dein Vermieter schuldet dir die Kaution plus Zinsen – und die meisten zahlen, sobald der Mahnbescheid kommt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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