Du bist ausgezogen, die Wohnung ist uebergeben – und dein Vermieter sitzt auf deiner Kaution. Drei Monate, sechs Monate, ein Jahr – und du siehst dein Geld nicht wieder. Das ist nicht nur aeergerlich, sondern in vielen Faellen rechtswidrig. Die Kaution gehoert dir – und dein Vermieter hat eine klare Frist, sie zurueckzuzahlen.
Wie lange der Vermieter die Kaution behalten darf
Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist fuer die Kautionsrueckzahlung – aber die Rechtsprechung ist eindeutig: 3 bis 6 Monate nach Auszug und Uebergabe gelten als angemessen. In dieser Zeit darf der Vermieter die Wohnung pruefen, Schaeden dokumentieren und eventuelle Nachforderungen (Betriebskosten) abwarten. Nach 6 Monaten ohne Rueckzahlung und ohne begruendeten Einbehalt: Mahne schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) und kuendige bei Nichtzahlung rechtliche Schritte an.
Was der Vermieter einbehalten darf: Tatsaechliche Schaeden, die ueber normale Abnutzung hinausgehen (Loecher in der Wand ja, abgenutzte Teppiche nein). Ausstehende Betriebskostennachzahlungen (hoechstens einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheit fuer die kommende Abrechnung – nicht die gesamte Kaution). Was er NICHT einbehalten darf: Normale Abnutzung (Schatten an der Wand durch Bilder, leichte Gebrauchsspuren im Parkett, vergilbte Tapeten nach 10 Jahren). Renovierungskosten, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Kosten fuer Maengel, die bereits bei Einzug bestanden und im Uebergabeprotokoll dokumentiert sind. Zinsen: Die Kaution muss verzinst angelegt werden – und die Zinsen stehen dir zu. Bei einer Kaution von 2.000 Euro und 5 Jahren Mietdauer koennen das 50 bis 100 Euro Zinsen sein. Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt: Schriftliche Mahnung mit 14-Tage-Frist. Keine Reaktion? Anwalt (mit Rechtsschutzversicherung kostenlos) oder Mahnbescheid beim Amtsgericht (23 Euro online unter mahngerichte.de). Mieterverein hilft ebenfalls. Zum Thema Mietrecht auch unser Betriebskosten-Ratgeber.
Fazit: Dein Geld, deine Zinsen, dein Recht – fordere es ein
Nach 6 Monaten ohne Kaution: Schriftlich mahnen mit 14-Tage-Frist. Keine Reaktion? Mahnbescheid fuer 23 Euro. Dein Vermieter schuldet dir die Kaution plus Zinsen – und die meisten zahlen, sobald der Mahnbescheid kommt.


