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Steürfreibetrag 2026: Wie hoch der Grundfreibetrag ist, was sich ändert und warum du dieses Jahr möglicherweise weniger Steuern zahlst

Steuerfreibetrag 2026: Wie hoch der Grundfreibetrag ist, was sich aendert und warum du dieses Jahr m

Der Grundfreibetrag steigt 2026 erneut – und das bedeutet: Du zahlst auf einen größeren Teil deines Einkommens keine Steuern. Klingt nach wenig, macht aber bei jedem Steuerzahler 100 bis 300 Euro Unterschied pro Jahr. Zusammen mit dem gestiegenen Kinderfreibetrag und den angepassten Steürtarifen könnte deine Steuerlast 2026 spürbar sinken – wenn du weißt, wie du sie nutzt.

Die wichtigsten Freibeträge 2026 im Überblick

Grundfreibetrag: Der Betrag, bis zu dem du kein einziges Euro Einkommensteuer zahlst. 2026 liegt er bei voraussichtlich 12.084 Euro für Ledige und 24.168 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Jeder Euro über dem Grundfreibetrag wird besteuert – angefangen bei 14 Prozent (Eingangssteürsatz) bis zum Spitzensteürsatz von 42 Prozent (ab ca. 66.761 Euro). Kinderfreibetrag: 9.312 Euro pro Kind (4.656 pro Elternteil) – wird mit dem Kindergeld verrechnet, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist. Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro – wird automatisch abgezogen, ohne Nachweis. Alles darüber einzeln nachweisen (Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Fortbildung). Sonderausgabenpauschale: 36 Euro (praktisch irrelevant, aber sie existiert). Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person (2.000 für Ehepaare) – bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten, sonst führt die Bank automatisch Abgeltungssteür ab. Zum Thema Steuern auch unser Homeoffice-Steür-Ratgeber.

Fazit: Steigende Freibeträge bedeuten weniger Steuern – aber nur wenn du sie nutzt

Der Grundfreibetrag wird automatisch angewendet – aber den Sparerpauschbetrag musst du aktiv bei deiner Bank einrichten (Freistellungsauftrag), und Werbungskosten über 1.230 Euro musst du in der Steuererklärung nachweisen. Jeder nicht genutzte Freibetrag ist verschenktes Geld.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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