Frisch verheiratet – und das Finanzamt steckt euch automatisch beide in Steuerklasse IV. Fuer viele Paare ist das nicht die beste Wahl: Je nach Einkommensverteilung koennt ihr mit der richtigen Kombination mehrere hundert Euro mehr Netto pro Monat haben. Aber Achtung: Die Steuerklasse aendert nur, WANN ihr das Geld bekommt – nicht, WIE VIEL Steuern ihr insgesamt zahlt. Wer das nicht versteht, erlebt bei der Steuererklaerung eine boese Ueberraschung.
Die drei Kombinationen im Vergleich
IV/IV (der Standard): Beide werden wie Singles besteuert. Sinnvoll, wenn beide etwa gleich viel verdienen (Differenz unter 10 Prozent). Kein Risiko einer Nachzahlung. III/V (der Klassiker fuer ungleiche Einkommen): Der Besserverdienende nimmt Klasse III (wenig Abzuege), der andere Klasse V (hohe Abzuege). Zusammen habt ihr monatlich mehr Netto, wenn einer deutlich mehr verdient (Faustregel: 60/40-Verteilung oder ungleicher). ABER: Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht, und oft kommt eine Nachzahlung. Und: Der Partner in Klasse V bekommt bei Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld weniger – denn diese Leistungen berechnen sich vom Netto! IV/IV mit Faktor (der unterschaetzte Kompromiss): Das Finanzamt berechnet euren gemeinsamen Splittingvorteil und verteilt ihn fair auf beide. Monatlich fast so viel Netto wie bei III/V, aber ohne boese Nachzahlung. Muss jaehrlich neu beantragt werden.
Der Elterngeld-Trick: Plant ihr ein Kind? Dann sollte der Partner, der in Elternzeit geht, RECHTZEITIG in Klasse III wechseln – mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz. Das Elterngeld berechnet sich vom Netto der letzten 12 Monate: Klasse III statt V kann 200 bis 400 Euro mehr Elterngeld pro Monat bedeuten – ueber 12 Monate sind das bis zu 4.800 Euro. Wie der Wechsel geht: Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten ueber ELSTER oder beim Finanzamt – dauert 10 Minuten, kostet nichts und ist mehrmals pro Jahr moeglich (seit 2020). Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat. Zum Thema Steuern auch unser Steuererklaerung-Ratgeber.
Fazit: Gleiches Einkommen IV/IV, ungleiches Einkommen IV/IV mit Faktor, Kinderwunsch III fuer den Elternzeit-Partner
Die Steuerklasse ist kein Steuerspartrick, sondern Liquiditaetsplanung – mit einer Ausnahme: Beim Elterngeld entscheidet sie ueber tausende Euro. Rechnet eure Kombination mit dem Steuerklassenrechner des BMF durch und wechselt, wenn es sich lohnt.


