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7 Dinge, die dein Chef nicht darf – aber trotzdem ständig macht: Deine Rechte bei Urlaub, Krankheit, Handy und Überwachung

7 Dinge, die dein Chef nicht darf – aber trotzdem staendig macht: Deine Rechte bei Urlaub, Krankheit

Ich brauche dich am Samstag. Ruf mich an, auch wenn du krank bist. Urlaub im August? Gestrichen. Vieles, was Chefs sagen und tun, klingt nach Autorität – ist aber schlicht rechtswidrig. Hier sind sieben Dinge, die dein Arbeitgeber nicht darf, die aber in deutschen Büros und Betrieben täglich passieren. Und was du dagegen tun kannst.

Die 7 Verbote – und deine Rechte

1. Genehmigten Urlaub streichen: Einmal genehmigt, ist Urlaub bindend. Widerrufen darf der Chef nur in extremen Notfällen (drohende Existenzgefährdung des Betriebs) – Personalmangel oder viel zu tun reichen NICHT. Bereits gebuchte Reisekosten müsste er dir sogar erstatten. 2. Dich im Krankenstand zur Arbeit oder Erreichbarkeit verpflichten: Krank ist krank. Du musst keine Anrufe annehmen, keine E-Mails beantworten und keine Übergaben machen. Einzige Pflicht: Die Krankmeldung selbst. 3. Dich in der Freizeit erreichen: Es gibt kein Recht auf ständige Erreichbarkeit. Nach Feierabend darfst du das Diensthandy ausschalten – Anrufe und Nachrichten musst du nicht beantworten (Ausnahme: vereinbarte Rufbereitschaft, die extra vergütet wird). 4. Überstunden ohne Grundlage anordnen: Ohne Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag darf der Chef keine Überstunden anordnen – und geleistete Überstunden müssen bezahlt oder abgefeiert werden (Ausnahme: eng begrenzte Notfälle).

5. Dich heimlich überwachen: Dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz, heimliches Mitlesen privater E-Mails, Keylogger auf dem PC oder GPS-Tracking ohne Wissen – alles unzulässig (Bundesarbeitsgericht). Verdeckte Überwachung ist nur bei konkretem Straftatverdacht und als letztes Mittel erlaubt. 6. Krankheitsdiagnosen erfragen: Dein Chef darf fragen, WIE LANGE du ausfällst – nicht WAS du hast. Die Diagnose geht ihn nichts an, und die Krankschreibung enthält sie aus gutem Grund nicht. 7. Lohn zurückhalten oder kürzen als Strafe: Abmahnung ja, Geldstrafe nein. Vertragsstrafen sind nur in engen Grenzen zulässig, und verdienten Lohn einbehalten ist schlicht rechtswidrig – notfalls per Lohnklage einfordern (Arbeitsgericht, erste Instanz ohne Anwaltszwang). Was du konkret tun kannst: Verstöße sachlich und schriftlich dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zeugen), das Gespräch suchen, Betriebsrat einschalten – und bei hartnäckigen Verstößen: Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Arbeitsvertrag-Ratgeber.

Wie du ein heikles Gespräch mit dem Chef führst

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind im Arbeitsalltag zwei verschiedene Dinge. Wer einen Verstoß anspricht, sollte deshalb nicht mit dem Gesetzbuch wedeln, sondern sachlich bleiben und auf die Lösung zielen. Bewährt hat sich eine einfache Struktur: die Situation beschreiben, die eigene Position benennen, einen Vorschlag machen. Also nicht Sie dürfen das nicht, sondern die Erreichbarkeit am Wochenende belastet mich – lassen Sie uns eine feste Regelung finden.

Suche das Gespräch möglichst unter vier Augen und zu einem ruhigen Zeitpunkt, nicht zwischen Tür und Angel oder direkt nach einem Konflikt. Bereite zwei bis drei konkrete Beispiele vor, denn Verallgemeinerungen lassen sich leicht abtun. Und halte das Ergebnis anschließend kurz schriftlich fest, etwa in einer freundlichen E-Mail, die das Besprochene zusammenfasst. Das ist keine Drohgebärde, sondern schafft Klarheit für beide Seiten – und im Zweifel einen Nachweis.

Wer dir hilft, wenn das Gespräch nicht reicht

Bleibt es bei den Verstößen, musst du das nicht allein austragen. Gibt es einen Betriebsrat, ist er die erste Anlaufstelle – er hat bei Arbeitszeit, Überstunden und Überwachung echte Mitbestimmungsrechte und kann Regelungen erzwingen, die für alle gelten. Existiert kein Betriebsrat, helfen Gewerkschaften ihren Mitgliedern mit Beratung und im Ernstfall mit Rechtsschutz, ohne dass zusätzliche Anwaltskosten entstehen.

Bei gravierenden Themen wie Arbeitszeitverstößen oder fehlendem Arbeitsschutz kannst du dich zusätzlich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, etwa das Gewerbeaufsichtsamt – auch anonym. Und für individuelle Ansprüche wie ausstehenden Lohn oder nicht gewährten Urlaub ist das Arbeitsgericht zuständig, wo in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht und jede Seite ihre Kosten selbst trägt. Mehr zu deinen Rechten in unserem Arbeitsvertrag-Ratgeber.

Fazit: Autorität ersetzt kein Arbeitsrecht – kenne die 7 Grenzen und zieh sie freundlich, aber klar

Du musst nicht jeden Konflikt eskalieren – aber du solltest wissen, wo das Gesetz auf deiner Seite steht. Meistens reicht schon ein ruhiger Satz: Das ist rechtlich nicht zulässig, lassen Sie uns eine andere Lösung finden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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