Ich brauche dich am Samstag. Ruf mich an, auch wenn du krank bist. Urlaub im August? Gestrichen. Vieles, was Chefs sagen und tun, klingt nach Autoritaet – ist aber schlicht rechtswidrig. Hier sind sieben Dinge, die dein Arbeitgeber nicht darf, die aber in deutschen Bueros und Betrieben taeglich passieren. Und was du dagegen tun kannst.
Die 7 Verbote – und deine Rechte
1. Genehmigten Urlaub streichen: Einmal genehmigt, ist Urlaub bindend. Widerrufen darf der Chef nur in extremen Notfaellen (drohende Existenzgefaehrdung des Betriebs) – Personalmangel oder viel zu tun reichen NICHT. Bereits gebuchte Reisekosten muesste er dir sogar erstatten. 2. Dich im Krankenstand zur Arbeit oder Erreichbarkeit verpflichten: Krank ist krank. Du musst keine Anrufe annehmen, keine E-Mails beantworten und keine Uebergaben machen. Einzige Pflicht: Die Krankmeldung selbst. 3. Dich in der Freizeit erreichen: Es gibt kein Recht auf staendige Erreichbarkeit. Nach Feierabend darfst du das Diensthandy ausschalten – Anrufe und Nachrichten musst du nicht beantworten (Ausnahme: vereinbarte Rufbereitschaft, die extra verguetet wird). 4. Ueberstunden ohne Grundlage anordnen: Ohne Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag darf der Chef keine Ueberstunden anordnen – und geleistete Ueberstunden muessen bezahlt oder abgefeiert werden (Ausnahme: eng begrenzte Notfaelle).
5. Dich heimlich ueberwachen: Dauerhafte Videoueberwachung am Arbeitsplatz, heimliches Mitlesen privater E-Mails, Keylogger auf dem PC oder GPS-Tracking ohne Wissen – alles unzulaessig (Bundesarbeitsgericht). Verdeckte Ueberwachung ist nur bei konkretem Straftatverdacht und als letztes Mittel erlaubt. 6. Krankheitsdiagnosen erfragen: Dein Chef darf fragen, WIE LANGE du ausfaellst – nicht WAS du hast. Die Diagnose geht ihn nichts an, und die Krankschreibung enthaelt sie aus gutem Grund nicht. 7. Lohn zurueckhalten oder kuerzen als Strafe: Abmahnung ja, Geldstrafe nein. Vertragsstrafen sind nur in engen Grenzen zulaessig, und verdienten Lohn einbehalten ist schlicht rechtswidrig – notfalls per Lohnklage einfordern (Arbeitsgericht, erste Instanz ohne Anwaltszwang). Was du konkret tun kannst: Verstoesse sachlich und schriftlich dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zeugen), das Gespraech suchen, Betriebsrat einschalten – und bei hartnaeckigen Verstoessen: Fachanwalt fuer Arbeitsrecht oder Gewerkschaft. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Arbeitsvertrag-Ratgeber.
Fazit: Autoritaet ersetzt kein Arbeitsrecht – kenne die 7 Grenzen und zieh sie freundlich, aber klar
Du musst nicht jeden Konflikt eskalieren – aber du solltest wissen, wo das Gesetz auf deiner Seite steht. Meistens reicht schon ein ruhiger Satz: Das ist rechtlich nicht zulaessig, lassen Sie uns eine andere Loesung finden.


