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7 Dinge, die dein Chef nicht darf – aber trotzdem staendig macht: Deine Rechte bei Urlaub, Krankheit, Handy und Ueberwachung

7 Dinge, die dein Chef nicht darf – aber trotzdem staendig macht: Deine Rechte bei Urlaub, Krankheit

Ich brauche dich am Samstag. Ruf mich an, auch wenn du krank bist. Urlaub im August? Gestrichen. Vieles, was Chefs sagen und tun, klingt nach Autoritaet – ist aber schlicht rechtswidrig. Hier sind sieben Dinge, die dein Arbeitgeber nicht darf, die aber in deutschen Bueros und Betrieben taeglich passieren. Und was du dagegen tun kannst.

Die 7 Verbote – und deine Rechte

1. Genehmigten Urlaub streichen: Einmal genehmigt, ist Urlaub bindend. Widerrufen darf der Chef nur in extremen Notfaellen (drohende Existenzgefaehrdung des Betriebs) – Personalmangel oder viel zu tun reichen NICHT. Bereits gebuchte Reisekosten muesste er dir sogar erstatten. 2. Dich im Krankenstand zur Arbeit oder Erreichbarkeit verpflichten: Krank ist krank. Du musst keine Anrufe annehmen, keine E-Mails beantworten und keine Uebergaben machen. Einzige Pflicht: Die Krankmeldung selbst. 3. Dich in der Freizeit erreichen: Es gibt kein Recht auf staendige Erreichbarkeit. Nach Feierabend darfst du das Diensthandy ausschalten – Anrufe und Nachrichten musst du nicht beantworten (Ausnahme: vereinbarte Rufbereitschaft, die extra verguetet wird). 4. Ueberstunden ohne Grundlage anordnen: Ohne Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag darf der Chef keine Ueberstunden anordnen – und geleistete Ueberstunden muessen bezahlt oder abgefeiert werden (Ausnahme: eng begrenzte Notfaelle).

5. Dich heimlich ueberwachen: Dauerhafte Videoueberwachung am Arbeitsplatz, heimliches Mitlesen privater E-Mails, Keylogger auf dem PC oder GPS-Tracking ohne Wissen – alles unzulaessig (Bundesarbeitsgericht). Verdeckte Ueberwachung ist nur bei konkretem Straftatverdacht und als letztes Mittel erlaubt. 6. Krankheitsdiagnosen erfragen: Dein Chef darf fragen, WIE LANGE du ausfaellst – nicht WAS du hast. Die Diagnose geht ihn nichts an, und die Krankschreibung enthaelt sie aus gutem Grund nicht. 7. Lohn zurueckhalten oder kuerzen als Strafe: Abmahnung ja, Geldstrafe nein. Vertragsstrafen sind nur in engen Grenzen zulaessig, und verdienten Lohn einbehalten ist schlicht rechtswidrig – notfalls per Lohnklage einfordern (Arbeitsgericht, erste Instanz ohne Anwaltszwang). Was du konkret tun kannst: Verstoesse sachlich und schriftlich dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zeugen), das Gespraech suchen, Betriebsrat einschalten – und bei hartnaeckigen Verstoessen: Fachanwalt fuer Arbeitsrecht oder Gewerkschaft. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Arbeitsvertrag-Ratgeber.

Fazit: Autoritaet ersetzt kein Arbeitsrecht – kenne die 7 Grenzen und zieh sie freundlich, aber klar

Du musst nicht jeden Konflikt eskalieren – aber du solltest wissen, wo das Gesetz auf deiner Seite steht. Meistens reicht schon ein ruhiger Satz: Das ist rechtlich nicht zulaessig, lassen Sie uns eine andere Loesung finden.

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