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Elternunterhalt: Wann Kinder für pflegebedürftige Eltern zahlen müssen und wo die Grenzen liegen

Deine Mutter kommt ins Pflegeheim, und plötzlich flattert ein Brief vom Sozialamt ins Haus: Du sollst für die Pflegekosten aufkommen. Für viele Frauen ist das ein Schock, denn die wenigsten wissen, dass Kinder in Deutschland grundsätzlich zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sind. Die gute Nachricht: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 sind die allermeisten Kinder von dieser Pflicht befreit. Hier erfährst du, wer wirklich zahlen muss und wo die Grenzen liegen.

Die 100.000-Euro-Grenze: Was sich seit 2020 geändert hat

Seit dem 1. Januar 2020 werden Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Das betrifft in Deutschland nur etwa 3 bis 5 Prozent aller Arbeitnehmer. Liegt dein Bruttoeinkommen darunter – und dazu zählen Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und sonstige Einkünfte – bist du vom Elternunterhalt komplett befreit. Das Sozialamt darf dich dann nicht zur Kasse bitten, und du musst keine Auskunft über deine Einkommensverhältnisse geben. Das Vermögen – also Ersparnisse, Immobilien, Wertpapiere – spielt keine Rolle. Es zählt ausschließlich das Jahresbruttoeinkommen.

Was passiert, wenn du über 100.000 Euro verdienst

Verdienst du mehr als 100.000 Euro brutto, kann das Sozialamt dich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichten. Allerdings wird nur der Betrag herangezogen, der nach Abzug deiner eigenen angemessenen Lebenshaltungskosten übrig bleibt. Dir steht ein Selbstbehalt zu: Für Alleinstehende aktuell 2.650 Euro netto monatlich, für Verheiratete 4.950 Euro. Dazu kommen Freibeträge für eigene Kinder und angemessene Wohnkosten. In der Praxis bleibt der tatsächliche Unterhaltsbetrag oft deutlich niedriger als befürchtet. Lass dich unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten – die Berechnung ist komplex, und viele Sozialämter setzen zu hohe Beträge an.

Vorsorge: So schützt du dich und deine Familie

Unabhängig vom Elternunterhalt sollte jede Familie die Frage der Pflegekosten frühzeitig besprechen. Eine Pflegezusatzversicherung für die Eltern – auch wenn sie bereits älter sind – kann die Versorgungslücke schließen. Und eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass im Pflegefall eine Vertrauensperson Entscheidungen treffen kann, ohne dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss.

Elternunterhalt ist ein emotionales und komplexes Thema. Aber dank der 100.000-Euro-Grenze sind die meisten Kinder heute geschützt. Informiere dich, bewahre Ruhe und lass dich im Zweifelsfall beraten. Du musst nicht allein durch dieses Thema navigieren.

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