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Mütterrente erklärt: So bekommst du Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten

Jahrelang hast du Kinder großgezogen, auf Einkommen verzichtet und jetzt fragst du dich: Was bringt mir das für die Rente? Die Antwort: Mehr als du denkst. Durch die sogenannte Mütterrente werden dir für jedes Kind Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Doch viele Frauen wissen nicht genau, wie viel ihnen zusteht, ob sie einen Antrag stellen müssen und was sich 2024-2026 geändert hat. Hier ist der komplette Überblick – verständlich und ohne Rentenberater-Deutsch.

Wie Kindererziehungszeiten deine Rente erhöhen

Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es seit der Mütterrente II zweieinhalb Jahre. Jedes Jahr Kindererziehungszeit entspricht etwa einem Rentenpunkt – aktuell rund 39 Euro monatliche Rente. Für ein nach 1992 geborenes Kind erhöht sich deine Rente also um rund 117 Euro monatlich, für ein vor 1992 geborenes Kind um etwa 97 Euro. Bei zwei Kindern nach 1992 sind das 234 Euro mehr Rente im Monat – das kann den Unterschied zwischen knapper und ausreichender Altersvorsorge ausmachen.

Musst du einen Antrag stellen?

In den meisten Fällen werden Kindererziehungszeiten automatisch berücksichtigt, wenn du der Rentenversicherung die Geburt deines Kindes gemeldet hast. Allerdings: Wenn du noch nie eine Rentenauskunft angefordert hast, können Lücken bestehen. Fordere eine kostenlose Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung an und prüfe, ob alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind. Falls nicht, kannst du sie nachträglich beantragen – dafür gibt es keine Frist.

Zusätzliche Rentenvorteile für Mütter

Neben den Kindererziehungszeiten gibt es die Berücksichtigungszeiten: Bis zum zehnten Lebensjahr deines Kindes wird die Erziehung bei der Rentenberechnung berücksichtigt, auch wenn du in dieser Zeit nichts oder wenig verdient hast. Diese Zeiten können dazu beitragen, die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren zu erfüllen, die für einen Rentenanspruch nötig ist. Und der Kinderzuschlag bei der Rente kann deine monatliche Rentenzahlung zusätzlich aufwerten, wenn du während der Erziehungszeit unterdurchschnittlich verdient hast.

Die Mütterrente ist keine Almosen – sie ist die Anerkennung einer Lebensleistung. Prüfe dein Rentenkonto, stelle sicher, dass alle Zeiten erfasst sind, und informiere dich über deine Ansprüche. Jeder Rentenpunkt zählt.

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