Die Schublade quillt über, der Ordner platzt – aber darf ich die alten Kontoauszüge wegwerfen? Die Antwort: Es kommt darauf an. Für Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Trotzdem solltest du sie nicht sofort entsorgen, denn sie dienen als Nachweis für Zahlungen, Käufe und Ansprüche.
Empfohlene Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
Drei Jahre: Für alle normalen Zahlungen – Miete, Versicherungen, Rechnungen. Die allgemeine Verjährungsfrist in Deutschland beträgt drei Jahre. Solange kann ein Gläubiger eine Forderung geltend machen, und du brauchst den Kontoauszug als Zahlungsnachweis. Sechs Jahre: Für Handwerkerrechnungen, weil die Gewährleistungsfrist bei Bauarbeiten fünf Jahre beträgt. Zehn Jahre: Für Unterlagen, die mit der Steuererklärung zusammenhängen, wenn du Einkünfte über 500.000 Euro hast. Und unbegrenzt: Für Immobilienkaufverträge, Rentenbescheide und Versicherungspolicen.
Digital statt Papier: Die moderne Lösung
Die meisten Banken bieten elektronische Kontoauszüge an, die du als PDF herunterladen und auf dem Computer oder in der Cloud speichern kannst. Scanne alte Papierbelege ein und organisiere sie in Jahresordnern. Das spart Platz, ist durchsuchbar und sicher – vorausgesetzt, du machst regelmäßig ein Backup. Und vergiss nicht: Auch Eigenbelege solltest du systematisch aufbewahren.
Ordnung in den Finanzen beginnt mit Ordnung in den Unterlagen. Räume einmal gründlich auf, richte ein System ein und halte dich daran. Dein zukünftiges Ich wird dir dankbar sein.


