Ungleiche Bezahlung, Benachteiligung nach der Elternzeit, sexuelle Belästigung, Mobbing – die Gleichstellungsbeauftragte ist deine erste Anlaufstelle. In Behörden und öffentlichen Einrichtungen ist sie Pflicht, in privaten Unternehmen oft freiwillig eingerichtet. Sie berät vertraulich, kann Maßnahmen einfordern und hat das Recht, an Einstellungsgesprächen und Beförderungsentscheidungen teilzunehmen. Wenn dein Unternehmen keine Gleichstellungsbeauftragte hat: Wende dich an den Betriebsrat oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (kostenlos). Bei Gehaltsungleichheit hast du laut Entgelttransparenzgesetz das Recht auf Auskunft.


