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Elterngeld berechnen: Wie viel dir zusteht und wie du das Maximum herausholst

Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Leistungen für junge Familien – und gleichzeitig eine der kompliziertesten. Zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Steuerklassenwechsel gibt es dutzende Stellschrauben, die am Ende über hunderte Euro im Monat entscheiden können. Hier erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert und wie du das Maximum für deine Familie herausholst.

Die Grundlagen: Wer bekommt wie viel?

Elterngeld steht jedem Elternteil zu, der nach der Geburt die Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert und das Kind selbst betreut. Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei Einkommen unter 1.240 Euro netto steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

Das Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, die sich beide Elternteile aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate nehmen. Die zwei zusätzlichen Partnermonate gibt es, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht und in dieser Zeit seine Arbeitszeit reduziert. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate allein.

ElterngeldPlus: Länger Geld bei Teilzeitarbeit

ElterngeldPlus ist für Eltern gedacht, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, wird aber doppelt so lange gezahlt – ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Bei Teilzeitarbeit von 24 bis 32 Stunden pro Woche kann ElterngeldPlus in Summe sogar mehr einbringen als Basiselterngeld.

Dazu kommt der Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil. Das kann insgesamt bis zu 28 Monate Elterngeld bedeuten. Die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist möglich und oft die beste Strategie. Mehr zum Thema Teilzeit findest du in unserem Ratgeber zum Arbeitsrecht Teilzeit für Eltern.

Der Steuerklassen-Trick: So erhöhst du dein Elterngeld

Da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird, hat die Steuerklasse einen direkten Einfluss auf die Höhe. Der legale Trick: Wechsle als künftige Elterngeldbezieher mindestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin in Steuerklasse III (die mit den geringsten Abzügen). Dein Partner wechselt in Steuerklasse V. Das erhöht dein Nettoeinkommen und damit dein Elterngeld – bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro können das 200 bis 400 Euro mehr Elterngeld pro Monat sein.

Wichtig: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen und die neue Steuerklasse muss in der Mehrzahl der zwölf Monate vor der Geburt gegolten haben. Plane also frühzeitig und wechsle am besten sofort, wenn die Schwangerschaft feststeht.

Den Antrag richtig stellen

Der Elterngeldantrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes gestellt – die Adressen findest du online oder beim Standesamt. Du brauchst die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Arbeitgeberbescheinigung. Der Antrag kann bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden, aber reiche ihn möglichst schnell nach der Geburt ein.

Plane die Aufteilung der Monate zwischen dir und deinem Partner sorgfältig. Einmal getroffene Entscheidungen können nur in Ausnahmefällen geändert werden. Lass dich bei der Elterngeldstelle oder einer Schwangerschaftsberatungsstelle kostenlos beraten – die Berater kennen alle Tricks und können die optimale Aufteilung für eure Situation berechnen.

Sonderfälle: Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus

Wenn du ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren hast, bekommst du den Geschwisterbonus: zehn Prozent mehr Elterngeld, mindestens 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten gibt es 300 Euro Basiselterngeld zusätzlich pro weiterem Kind. Diese Boni werden automatisch berücksichtigt, wenn du die entsprechenden Angaben im Antrag machst.

FAQ: Häufige Fragen zum Elterngeld

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt nicht gearbeitet habe?

Ja, auch ohne vorheriges Einkommen steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld zu. Studentinnen, Hausfrauen und Selbstständige ohne Einkommen erhalten den Mindestbetrag für bis zu zwölf Monate.

Wird Elterngeld auf Hartz IV angerechnet?

Ja, seit 2011 wird das Elterngeld vollständig auf Bürgergeld angerechnet. Nur wer vor der Geburt erwerbstätig war, erhält einen Freibetrag von bis zu 300 Euro. Für Familien im Bürgergeld-Bezug bringt das Elterngeld daher leider keinen finanziellen Vorteil.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Dein Einkommen wird aber auf das Elterngeld angerechnet und reduziert es. Bei ElterngeldPlus ist die Anrechnung günstiger – deshalb lohnt sich ElterngeldPlus besonders bei Teilzeitarbeit.

Fazit: Frühzeitig planen zahlt sich aus

Elterngeld ist kein Hexenwerk, aber die Details machen den Unterschied. Wechsle rechtzeitig die Steuerklasse, prüfe die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus und lass dich beraten. Mit der richtigen Strategie holst du mehrere tausend Euro mehr heraus – Geld, das deine Familie in der Babyphase gut gebrauchen kann.

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