Du willst nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren, aber dein Arbeitgeber stellt sich quer? Oder du arbeitest Vollzeit und würdest gern reduzieren, um mehr Zeit für deine Kinder zu haben? Dann solltest du deine Rechte kennen – denn das Gesetz ist in den meisten Fällen auf deiner Seite.
Der Rechtsanspruch auf Teilzeit: Die Grundlagen
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt jedem Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Einen besonderen Grund musst du nicht nennen.
Dein Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Diese Gründe müssen konkret und nachweisbar sein – allgemeine Floskeln reichen nicht aus. In der Praxis werden die Hürden für eine berechtigte Ablehnung von den Arbeitsgerichten hoch angesetzt. Mehr Details findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Recht auf Teilzeit.
Brückenteilzeit: Befristet reduzieren
Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Sie ermöglicht dir, deine Arbeitszeit für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren zu reduzieren – mit Rückkehrgarantie in Vollzeit. Das ist besonders interessant für Eltern, die in der Kleinkindphase kürzertreten wollen, ohne dauerhaft in der Teilzeitfalle zu landen.
Die Brückenteilzeit gilt in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern. In Betrieben mit 46 bis 200 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, wenn bereits einer von 15 Beschäftigten in Brückenteilzeit ist.
Teilzeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit hast du einen besonderen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Bundeselterngeldgesetz. Du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen – das ist eine noch höhere Hürde als beim normalen Teilzeitanspruch.
Wichtig: Stell den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich. Gib die gewünschte Stundenzahl und Verteilung an. Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnt, gilt dein Antrag automatisch als genehmigt.
Den Antrag richtig stellen
Ein gut formulierter Antrag erhöht deine Chancen erheblich. Stelle den Antrag immer schriftlich – per Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung. Nenne den gewünschten Beginn und den genauen Stundenumfang und mache einen konkreten Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage.
Behalte alle Fristen im Auge: Drei Monate vor dem gewünschten Beginn musst du den Antrag beim normalen Teilzeitanspruch stellen. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich antworten. Reagiert er nicht rechtzeitig, gilt die Teilzeit als vereinbart. Sollte es Probleme geben, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Die Teilzeitfalle vermeiden
Teilzeit ist ein wertvolles Instrument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber sie hat auch Schattenseiten: geringeres Einkommen, weniger Rentenansprüche und manchmal weniger Karrierechancen. Dem kannst du entgegenwirken, indem du die Brückenteilzeit nutzt, Weiterbildung auch in Teilzeit aufrechterhältst und regelmäßig dein Gehalt verhandelst. Mehr dazu in unserem Artikel zur Gehaltsverhandlung nach der Elternzeit.
FAQ: Häufige Fragen zum Teilzeitanspruch
Kann mein Arbeitgeber mich nach der Teilzeit versetzen?
Nein, bei der Brückenteilzeit hast du Anspruch auf Rückkehr in deine bisherige Position oder eine gleichwertige Stelle. Auch bei unbefristeter Teilzeit darf dein Arbeitgeber dich nicht einfach versetzen.
Wie wirkt sich Teilzeit auf meine Rente aus?
Teilzeitarbeit bedeutet geringere Rentenbeiträge. Als Elternteil bekommst du jedoch Erziehungszeiten angerechnet – für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes erhältst du Entgeltpunkte, als hättest du durchschnittlich verdient. Zusätzliche private Vorsorge ist trotzdem empfehlenswert.
Kann ich von Teilzeit auf Vollzeit zurückkehren?
Bei der Brückenteilzeit ja – das ist gesetzlich garantiert. Bei unbefristeter Teilzeit hast du einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, wenn eine Vollzeitstelle frei wird. Einen absoluten Rückkehranspruch gibt es aber nicht.
Fazit: Kenne deine Rechte und nutze sie
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Eltern starke Instrumente, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Nutze den Teilzeitanspruch oder die Brückenteilzeit, stelle deine Anträge fristgerecht und lass dich nicht abschrecken. Und wenn es doch Schwierigkeiten gibt: Ein Gang zum Arbeitsgericht lohnt sich in den meisten Fällen.


