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Erbrecht und Testament: Wie du richtig vorsorgst und welche Fehler teuer werden

Über den eigenen Tod nachzudenken ist unangenehm – deshalb haben zwei Drittel aller Deutschen kein Testament. Das bedeutet: Im Erbfall entscheidet das Gesetz, wer was bekommt – und das entspricht selten dem, was sich die Verstorbenen gewünscht hätten. Ein Testament zu schreiben dauert weniger als eine Stunde und kann deiner Familie jahrelangen Streit, teure Gerichtsverfahren und unnötige Steuerbelastungen ersparen. Hier erfährst du, wie es geht.

Gesetzliche Erbfolge: Was passiert ohne Testament

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Der Ehepartner erbt je nach Güterstand ein Viertel bis die Hälfte, den Rest teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Unverheiratete Partner gehen komplett leer aus – egal wie lange die Beziehung bestand. Auch Stiefkinder erben nichts, wenn sie nicht adoptiert wurden.

Ein Beispiel: Eine Frau stirbt und hinterlässt ihren Ehemann und zwei Kinder. Bei Zugewinngemeinschaft (der häufigste Güterstand) erbt der Ehemann die Hälfte, jedes Kind ein Viertel. Wenn die Frau eine Immobilie besaß, gehört sie jetzt einer Erbengemeinschaft aus drei Personen – und Entscheidungen über Verkauf oder Vermietung müssen einstimmig getroffen werden. Das ist der Stoff, aus dem Familienstreitigkeiten entstehen.

Testament schreiben: Die Formen

Ein handschriftliches (eigenhändiges) Testament ist kostenlos und genauso wirksam wie ein notarielles – aber es muss komplett von Hand geschrieben sein (nicht gedruckt), mit Datum und Unterschrift versehen und eindeutig formuliert. Tippe es nicht am Computer aus und drucke es – das ist ungültig. Bewahre es beim Amtsgericht auf (Kosten: 75 Euro), damit es im Erbfall auch gefunden wird.

Ein notarielles Testament kostet je nach Vermögenswert zwischen 150 und mehreren tausend Euro, bietet aber Vorteile: Der Notar berät zu rechtlichen Feinheiten, Formfehler sind ausgeschlossen, und die Erben brauchen in vielen Fällen keinen separaten Erbschein (der bis zu 1.000 Euro kostet). Bei komplexen Familienverhältnissen (Patchwork, Auslandsbezug, Unternehmensnachfolge) lohnt sich die Investition.

Das Berliner Testament: Vor- und Nachteile

Das Berliner Testament ist die beliebteste Form bei Ehepaaren: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners (Schlusserben). Vorteil: Der überlebende Partner ist abgesichert und kann über das gesamte Vermögen verfügen. Nachteil: Die Kinder werden beim Tod des ersten Elternteils enterbt und haben Anspruch auf den Pflichtteil – und der Freibetrag eines Elternteils verfällt, was steuerlich ungünstig sein kann.

Bei größeren Vermögen über 500.000 Euro kann das Berliner Testament steuerlich nachteilig sein – hier lohnt sich eine gestaffelte Vererbung, bei der die Kinder beim Tod des ersten Elternteils bereits einen Teil erben und so die Freibeträge beider Eltern nutzen. Lass dich bei Vermögen über dieser Schwelle von einem Fachanwalt oder Notar beraten. Wenn du dich auch für finanzielle Vorsorge interessierst, lies unseren Ratgeber zur Steuererklärung für Frauen.

Pflichtanteil: Wer bekommt ihn und wie viel?

Der Pflichtanteil steht Kindern, dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern zu – auch wenn sie im Testament enterbt werden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Ein Kind, das enterbt wird, kann also nicht das Haus verlangen, aber die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils in Geld.

Den Pflichtanteil komplett zu entziehen ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich: wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, ihn schwer misshandelt hat oder eine schwere Straftat gegen ihn begangen hat. Bloße Entfremdung oder Kontaktabbruch reichen nicht. Zu Lebzeiten verschenktes Vermögen wird unter Umständen dem Pflichtteil hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzungsanspruch), wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ein Einzeltestament kannst du jederzeit ändern oder widerrufen – schreibe ein neues und vernichte das alte. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (zum Beispiel dem Berliner Testament) können Verfügungen, die den Partner binden, nach dessen Tod nicht mehr geändert werden – eine sogenannte Bindungswirkung. Das solltest du vor der Erstellung berücksichtigen.

Brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, das deine Erbenstellung nachweist. Du brauchst ihn für Grundbuchänderungen, Bankkonten und Versicherungen. Bei einem notariellen Testament reicht oft das Testament selbst als Nachweis – ein weiterer Vorteil. Der Erbschein kostet je nach Vermögenswert 50 bis über 1.000 Euro.

Was ist mit digitalen Nachlässen?

Digitale Konten (E-Mail, Social Media, Online-Banking, Cloud-Speicher) gehen an die Erben über. Hinterlege eine Liste deiner digitalen Konten und Passwörter an einem sicheren Ort und benenne im Testament oder in einer Vollmacht eine Person, die sich darum kümmert. Ohne Zugangsdaten kann die Abwicklung monatelang dauern.

Fazit: Eine Stunde, die deiner Familie Jahre an Streit erspart

Ein Testament zu schreiben ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung. Es dauert weniger als eine Stunde, kostet handschriftlich nichts und gibt dir die Kontrolle darüber, was mit deinem Vermögen passiert. Warte nicht – jeder Tag ohne Testament ist ein Tag, an dem im Ernstfall das Gesetz entscheidet statt du.

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