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Nebenjob und Steuern: Was du über Minijob, Freelancing und Steuerpflicht wissen musst

Ein Nebenjob bessert die Haushaltskasse auf, finanziert den Urlaub oder ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Aber ab wann musst du Steuern zahlen? Musst du ein Gewerbe anmelden? Wie viel darfst du im Minijob verdienen? Und was passiert, wenn du in der Elternzeit dazuverdienst? Die steuerlichen und rechtlichen Regeln sind überraschend komplex – hier bekommst du den Durchblick.

Minijob: Die 538-Euro-Grenze

Im Minijob darfst du maximal 538 Euro im Monat verdienen (Stand 2026). Du zahlst keine Lohn- oder Einkommensteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer einem kleinen Anteil zur Rentenversicherung, von dem du dich befreien lassen kannst). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben. Du kannst einen Minijob neben deinem Hauptjob haben, ohne dass sich dein Steuersatz ändert – der Minijob wird pauschal besteuert und taucht nicht in deiner Steuererklärung auf.

Achtung: Die Grenze bezieht sich auf das Monatsmittel – du darfst in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange der Jahresdurchschnitt unter 538 Euro bleibt. Ab dem zweiten Minijob wird dieser zusammen mit dem Hauptjob versteuert und sozialversichert – dann ist er kein Minijob mehr, sondern eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung.

Nebenberuflich selbstständig: Gewerbe oder Freiberuf?

Wenn du nebenberuflich als Freelancerin arbeitest, musst du unterscheiden: Freiberufliche Tätigkeiten (Texten, Grafik, Programmierung, Beratung, Unterricht, künstlerische Arbeit) brauchen kein Gewerbe – eine Anmeldung beim Finanzamt reicht. Gewerbliche Tätigkeiten (Online-Shop, Handwerk, Vermittlung, Handel) erfordern eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt (kostet 15 bis 60 Euro) und die Anmeldung beim Finanzamt.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt – du stellst dann Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für die meisten nebenberuflich Selbstständigen ist die Kleinunternehmerregelung die einfachste Variante. Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit musst du in der Steuererklärung angeben – das Finanzamt berechnet dann die Einkommensteuer. Tipps zur Steuererklärung findest du in unserem Steuer-Ratgeber.

Steuerfreibetrag und Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 etwa 12.000 Euro – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Aber Vorsicht: Wenn du hauptberuflich angestellt bist, wird dein Nebeneinkommen auf das Haupteinkommen draufgepackt und zum dann geltenden (höheren) Steuersatz versteuert. Die 410-Euro-Freigrenze für Nebeneinkünfte wird oft missverstanden: Wenn deine gesamten Nebeneinkünfte (Gewinn, nicht Umsatz) unter 410 Euro im Jahr liegen, musst du sie nicht versteuern. Über 410 Euro werden sie voll steuerpflichtig.

Betriebsausgaben senken deinen Gewinn und damit deine Steuerlast: Arbeitsmittel (Laptop, Software, Büromaterial), Fahrtkosten, anteilige Mietkosten für das Arbeitszimmer, Fortbildungen, Fachliteratur und Telefon/Internet (anteilig) sind absetzbar. Bewahre alle Belege auf und führe eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Nebenjob in Elternzeit und bei Arbeitslosigkeit

In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Einkommen aus einem Nebenjob wird aber auf das Elterngeld angerechnet – bei Elterngeld Plus etwas günstiger als beim Basiselterngeld. Berechne vorher, ob sich der Nebenjob finanziell lohnt. Deinen Arbeitgeber musst du über den Nebenjob informieren – er kann ihn nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Bei Arbeitslosigkeit musst du jeden Nebenjob der Agentur für Arbeit melden. Ein Freibetrag von 165 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei – alles darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Die Nebentätigkeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten – sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

FAQ: Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber den Nebenjob genehmigen?

In den meisten Arbeitsverträgen steht eine Klausel, die dich verpflichtet, Nebentätigkeiten anzuzeigen oder genehmigen zu lassen. Dein Arbeitgeber darf den Nebenjob nur ablehnen, wenn er die Arbeitsleistung beeinträchtigt, in Konkurrenz steht oder gegen Arbeitszeitgesetze verstößt. Informiere deinen Arbeitgeber immer schriftlich.

Brauche ich für einen Etsy-Shop ein Gewerbe?

Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst – ja, du brauchst eine Gewerbeanmeldung. Gelegentliche private Verkäufe (Flohmarkt, Ausmisten) sind steuerfrei. Aber sobald du selbst hergestellte Produkte oder regelmäßig eingekaufte Ware verkaufst, bist du gewerblich tätig. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Steuerpflicht erheblich.

Was passiert, wenn ich meinen Nebenjob nicht anmelde?

Einkünfte nicht in der Steuererklärung anzugeben ist Steuerhinterziehung – das kann Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren nach sich ziehen. Das Finanzamt erfährt über Kontrollmitteilungen, Betriebsprüfungen und den automatischen Informationsaustausch von Nebeneinkünften. Melde alles ordnungsgemäß an – der Aufwand ist gering, die Risiken bei Nichtanmeldung sind es nicht.

Fazit: Informiert dazuverdienen

Ein Nebenjob ist eine gute Sache – solange du die Regeln kennst. Minijob bis 538 Euro ist steuerfrei und unkompliziert. Selbstständige Nebentätigkeit erfordert etwas mehr Papierkram, bietet aber mehr Flexibilität und Verdienstmöglichkeiten. Informiere dich vorher, melde alles korrekt an und nutze deine Betriebsausgaben – dann bleibt am Ende mehr übrig als nur ein gutes Gefühl.

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