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10 Dinge, die du über Elterngeld wissen musst, bevor dein Baby kommt: Höhe, Antrag und die Fehler, die tausende Euro kosten

10 Dinge, die du ueber Elterngeld wissen musst, bevor dein Baby kommt: Hoehe, Antrag und die Fehler, die tausende Euro kosten

Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Leistungen für junge Familien – und eine der kompliziertesten. Falsche Steürklassenwahl, verspäteter Antrag oder Unkenntnis über Partnerschaftsmonate kosten schnell mehrere tausend Euro. Hier sind die zehn wichtigsten Fakten, die jede werdende Mutter kennen sollte.

1. Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettöinkommens

Das Basiselterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei einem Netto von 2.500 Euro bekommst du etwa 1.625 bis 1.675 Euro monatlich. Minimum: 300 Euro (auch ohne vorheriges Einkommen), Maximum: 1.800 Euro. Bei Geringverdienern (unter 1.240 Euro netto) steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent.

2. Steuerklasse rechtzeitig wechseln

Das Elterngeld wird nach dem Nettoeinkommen berechnet – und Steuerklasse III ergibt ein höheres Netto als IV oder V. Wenn du schwanger wirst und in Steuerklasse V bist: Spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz auf III wechseln, um das Elterngeld zu maximieren. Dieser Wechsel kann mehrere hundert Euro pro Monat mehr Elterngeld bedeuten.

3. Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Basiselterngeld: 12 Monate, volle Höhe. ElterngeldPlus: Halbe Höhe, aber doppelt so lang (bis zu 24 Monate) – ideal, wenn du in Teilzeit wieder einsteigst. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn du ab dem siebten Monat in Teilzeit arbeitest – du bekommst länger Unterstützung und verdienst gleichzeitig dazu. Mehr zum Thema Finanzen in unserem Geld-Spar-Ratgeber.

4. Partnermonate nicht verschenken

Zwei zusätzliche Monate Elterngeld gibt es, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Diese Partnermonate sind geschenktes Geld – wenn dein Partner nur zwei Monate nimmt, bekommt ihr 14 statt 12 Monate Elterngeld. Viele Väter wissen das nicht oder trauen sich nicht, beim Arbeitgeber danach zu fragen.

5. Antrag sofort nach der Geburt stellen

Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt – wer zu spät beantragt, verliert Geld. Den Antrag am besten schon vor der Geburt vorbereiten (Formulare ausfüllen, Unterlagen sammeln) und nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde beifügen und abschicken.

6. Zuverdienst ist möglich, aber begrenzt

Du darfst während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten – maximal 32 Stunden pro Woche. Aber: Jeder Euro Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim ElterngeldPlus ist der Abzug geringer – deshalb lohnt sich Teilzeit mit ElterngeldPlus oft mehr als mit Basiselterngeld.

7. Geschwisterbonus

Wenn du ein weiteres Kind bekommst, während das erste noch unter drei Jahren ist (oder zwei Kinder unter sechs), erhältst du einen Geschwisterbonus: Zehn Prozent mehr Elterngeld, mindestens 75 Euro extra pro Monat. Gilt automatisch – musst du nicht extra beantragen, aber prüfe den Bescheid.

8. Mutterschaftsgeld wird angerechnet

Die acht Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet – du bekommst in diesen Wochen kein zusätzliches Elterngeld, sondern das Mutterschaftsgeld ersetzt es. Das bedeutet: Die zwölf Monate Elterngeld starten ab Geburt, nicht ab Ende des Mutterschutzes. Plane entsprechend.

9. Selbständige: Einkommensnachweis vorbereiten

Für Selbständige berechnet sich das Elterngeld nach dem Gewinn des letzten Steürbescheids – nicht nach dem aktuellen Einkommen. Den letzten Steuerbescheid griffbereit haben und prüfen, ob er das tatsächliche Einkommen korrekt widerspiegelt. Nachweise für laufendes Einkommen können ergänzend eingereicht werden.

10. Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld

Elternzeit (unbezahlte Freistellung bis zu drei Jahre) und Elterngeld (finanzielle Leistung für 12 bis 14 Monate) sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst drei Jahre Elternzeit nehmen, bekommst aber nur 12 bis 14 Monate Elterngeld. Die restlichen Monate sind unbezahlt – plane finanziell voraus. Kündigungsschutz gilt während der gesamten Elternzeit, nicht nur während des Elterngeldbezugs.

Fazit: Informiere dich vor der Geburt – nicht danach

Steuerklasse rechtzeitig wechseln, Partnermonate nutzen, Antrag sofort stellen und die richtige Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen – diese vier Entscheidungen können zusammen mehrere tausend Euro Unterschied machen. Informiere dich in der Schwangerschaft, nicht im Wochenbett – dann hast du Zeit, dich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: dein Baby.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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