Jemand in deiner Familie ist gestorben und die Bank sagt: Ohne Erbschein koennen wir Ihnen keinen Zugang zum Konto geben. Also brauchst du einen Erbschein – aber was ist das genau, wie bekommst du ihn und warum kostet er so viel? Und vor allem: Brauchst du ihn wirklich, oder gibt es Alternativen? Die Antworten koennen dir hunderte Euro sparen, denn ein Erbschein ist in vielen Faellen gar nicht noetig – die meisten Menschen beantragen ihn nur, weil die Bank es verlangt und sie nicht wissen, dass es guenstigere Wege gibt.
Was ein Erbschein ist und wann du ihn brauchst
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und bestaetigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Er dient als Nachweis gegenueber Banken, Versicherungen, dem Grundbuchamt und anderen Institutionen, die wissen muessen, wer ueber den Nachlass verfuegen darf. Du brauchst ihn zwingend bei: Immobilien (fuer die Umschreibung im Grundbuch), wenn kein Testament und kein Erbvertrag existiert (die gesetzliche Erbfolge muss nachgewiesen werden) und wenn mehrere Erben sich nicht einig sind (der Erbschein klaert die Verhaeltnisse verbindlich).
Du brauchst ihn oft nicht bei: Bankkonten, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eroeffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorliegt (die meisten Banken akzeptieren das als Alternative zum Erbschein – bestehe darauf, wenn die Bank einen Erbschein verlangt, obwohl ein notarielles Testament existiert). Lebensversicherungen mit namentlich benanntem Bezugsberechtigten (das Geld geht direkt an den Begünstigten, nicht in den Nachlass). Und bei kleinen Nachlaessen, wenn die Bank kulant ist und eine eidesstattliche Versicherung plus Sterbeurkunde akzeptiert. Zum Thema Erbrecht auch unser Erbfolge-Ratgeber.
Wie du den Erbschein beantragst: Schritt fuer Schritt
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) beantragt – persoenlich oder ueber einen Notar. Du brauchst: Die Sterbeurkunde, deine eigene Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (zum Nachweis des Verwandtschaftsverhaeltnisses), Personalausweis, das Testament oder den Erbvertrag (falls vorhanden), Angaben zu allen Erben (Namen, Adressen, Verwandtschaftsverhaeltnis) und eine eidesstattliche Versicherung, dass dir keine weiteren Erben oder Testamente bekannt sind. Die eidesstattliche Versicherung gibst du vor dem Nachlassrichter oder dem Notar ab – Vorsicht: Falsche Angaben sind strafbar.
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Orientierungswerte: Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro kostet der Erbschein etwa 165 Euro, bei 100.000 Euro etwa 273 Euro, bei 250.000 Euro etwa 535 Euro und bei 500.000 Euro etwa 935 Euro. Dazu kommen die Kosten fuer die eidesstattliche Versicherung (gleiche Hoehe) und moeglicherweise Notarkosten. Die Dauer variiert je nach Nachlassgericht: Vier bis acht Wochen sind ueblich, in komplexen Faellen oder bei ueberlasteten Gerichten kann es drei bis sechs Monate dauern. In dringenden Faellen (z. B. Mietwohnung des Verstorbenen muss gekuendigt werden) kann ein Eilantrag gestellt werden.
Fazit: Pruefe zuerst, ob du den Erbschein wirklich brauchst
Bevor du einen Erbschein beantragst, pruefe: Gibt es ein notarielles Testament? Dann reicht das Eroeffnungsprotokoll in den meisten Faellen als Nachweis. Gibt es Immobilien? Dann brauchst du den Erbschein fuer das Grundbuch. Weigert sich die Bank trotz notariellem Testament? Bestehe auf dein Recht – die Rechtsprechung ist auf deiner Seite. Ein Erbschein ist ein teures Dokument, das in vielen Faellen vermeidbar ist – und in den Faellen, in denen er noetig ist, eine sinnvolle Investition in Rechtssicherheit.


