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Kündigung erhalten: Welche Rechte du als Arbeitnehmer hast und was du sofort tun solltest

Eine Kündigung ist ein Schock – selbst wenn du sie kommen sehen hast. In den ersten Stunden mischen sich Wut, Angst und Verunsicherung. Aber genau jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu tun, denn in den ersten drei Wochen nach der Kündigung laufen entscheidende Fristen. Wer diese Fristen verpasst, verschenkt möglicherweise tausende Euro Abfindung oder Arbeitslosengeld.

Die ersten 72 Stunden: Was du sofort tun musst

Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – das ist Pflicht und hat nichts mit Arbeitslosengeld zu tun. Verpasst du diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich. Unterschreibe keine Aufhebungsverträge, keine Abwicklungsvereinbarungen und keine Verzichtserklärungen, bevor du dich beraten hast – was du unterschreibst, gilt, und oft sind die ersten Angebote des Arbeitgebers zu niedrig.

Prüfe die Kündigung auf formale Fehler: Ist sie schriftlich? Ist sie vom Berechtigten unterschrieben (nicht per E-Mail oder WhatsApp, nicht mit Paraphe)? Wurde der Betriebsrat angehört (falls vorhanden)? Formale Fehler machen die Kündigung unwirksam – aber nur, wenn du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichst. Diese Frist ist absolut – nach drei Wochen akzeptierst du die Kündigung automatisch, egal wie fehlerhaft sie ist.

Kündigungsfristen: Was dir zusteht

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit steigen die Fristen: Ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf Jahren, drei Monate nach acht Jahren, vier Monate nach zehn Jahren, bis zu sieben Monate nach 20 Jahren. Diese Fristen gelten für den Arbeitgeber – als Arbeitnehmer hast du immer vier Wochen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.

Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag: Dort können längere Fristen stehen, die für dich günstiger sind. Kürzere Fristen als das Gesetz sind nur in Ausnahmefällen erlaubt (Probezeit, Kleinbetriebe, befristete Aushilfen). Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden – auch hier lohnt sich eine anwaltliche Prüfung. Mehr zum Thema Recht findest du in unserem Mietrecht-Ratgeber.

Abfindung: Wann du Geld bekommst

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – das überrascht viele. Aber in der Praxis werden Abfindungen häufig gezahlt, weil der Arbeitgeber das Risiko einer verlorenen Kündigungsschutzklage vermeiden will. Die Faustregel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei zehn Jahren und 4.000 Euro Brutto wären das 20.000 Euro – verhandeln lohnt sich.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet, falls du auf eine Klage verzichtest. Oder wenn das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, aber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. In der Praxis ist die Kündigungsschutzklage das wichtigste Druckmittel für eine Abfindung – sie kostet den Arbeitgeber Zeit, Geld und Unsicherheit.

FAQ: Häufige Fragen

Soll ich einen Anwalt nehmen?

Bei jeder Kündigung, die nicht offensichtlich berechtigt ist (z. B. du hast selbst gekündigt oder bist in der Probezeit): Ja. Eine arbeitsrechtliche Erstberatung kostet maximal 190 Euro netto und kann dir tausende Euro Abfindung bringen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht hast, ist der Anwalt kostenlos. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch wenn du gewinnst.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich gekündigt wurde?

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber: in der Regel ja, ohne Sperrzeit. Bei einem Aufhebungsvertrag oder eigener Kündigung droht eine Sperrzeit von zwölf Wochen – außer du hattest einen wichtigen Grund (z. B. Mobbing, Umzug wegen Partner, drohende betriebsbedingte Kündigung). Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent deines Nettogehalts (67 Prozent mit Kind) für 12 bis 24 Monate, je nach Alter und Beschäftigungsdauer.

Fazit: Ruhe bewahren, Fristen einhalten, Hilfe holen

Eine Kündigung ist kein Weltuntergang, aber sie erfordert schnelles, überlegtes Handeln. Melde dich sofort arbeitssuchend, unterschreibe nichts voreilig, lass die Kündigung prüfen und halte die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ein. Mit professioneller Beratung und kühlem Kopf holst du das Beste aus der Situation heraus – und oft ist eine Kündigung rückblickend der Anfang von etwas Besserem.

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