Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist die Grundsicherung für arbeitsfähige Menschen in Deutschland – und betrifft mehr Haushalte, als viele denken. Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen aktuell Bürgergeld. Wenn du deinen Job verloren hast, kein Arbeitslosengeld I mehr bekommst oder dein Einkommen nicht zum Leben reicht, steht dir möglicherweise Bürgergeld zu. Hier sind alle Zahlen, Voraussetzungen und der Weg zum Antrag.
Die Regelsaetze 2026 im Überblick
Die monatlichen Regelsaetze (Stand 2026): Alleinstehende oder Alleinerziehende: 563 Euro pro Monat. Paare (pro Partner): 506 Euro. Kinder 14 bis 17 Jahre: 471 Euro. Kinder 6 bis 13 Jahre: 390 Euro. Kinder 0 bis 5 Jahre: 357 Euro. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete, Nebenkosten, Heizkosten) – was als angemessen gilt, richtet sich nach der Wohnungsgroesse und den ortsblueichen Mieten. Wer hat Anspruch: Jeder, der erwerbsfähig ist (mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann), zwischen 15 und dem Rentenalter liegt, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Zum Thema Finanzen auch unser Kredit-Umschulden-Ratgeber.
Fazit: Bürgergeld ist kein Almosen – es ist dein Recht
Wenn du Anspruch hast, beantrage es – ohne Scham und ohne Zögern. Das Bürgergeld ist eine gesetzliche Leistung, die dir zusteht, wenn du sie brauchst. Den Antrag stellst du beim zuständigen Jobcenter – online oder persönlich. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.


