Deine Mutter kommt ins Pflegeheim, die Rente reicht nicht, die Pflegekasse zahlt nur einen Teil – und das Sozialamt klopft bei dir an und fordert Elternunterhalt. Albtraum? Frueher ja. Seit 2020 werden aber nur noch Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ueber 100.000 Euro herangezogen. Die meisten sind damit raus – aber nicht alle. Und wer ueber der Grenze liegt, muss unter Umstaenden tausende Euro pro Jahr zahlen.
Die 100.000-Euro-Grenze: Wer zahlt und wer nicht
Seit dem Angehoerigen-Entlastungsgesetz (2020) gilt: Kinder muessen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen ueber 100.000 Euro liegt. Bruttoeinkommen bedeutet: Gehalt plus Mieteinnahmen plus Kapitalertraege plus alle anderen Einkuenfte – vor Steuern, aber nach Werbungskosten. Unter 100.000 Euro: Das Sozialamt darf dich nicht zur Kasse bitten. Du musst nichts zahlen, nichts nachweisen und bekommst keine Briefe. Ueber 100.000 Euro: Das Sozialamt prueft deine Leistungsfaehigkeit. Dein Selbstbehalt (der Betrag, den du fuer dein eigenes Leben behalten darfst) liegt bei aktuell 2.650 Euro monatlich (Stand 2026) fuer Alleinstehende und 4.800 Euro fuer Verheiratete. Nur was darueber liegt, kann fuer Elternunterhalt herangezogen werden.
Wichtig: Die 100.000-Euro-Grenze gilt pro Kind, nicht pro Familie. Wenn du 90.000 Euro verdienst und dein Ehepartner 80.000, liegt keiner von euch ueber der Grenze – auch wenn das Familieneinkommen 170.000 Euro betraegt. Vermoeegen wird nicht herangezogen (nur Einkommen zaehlt). Dein Eigenheim, dein Auto und deine Altersvorsorge bleiben unangetastet. Was tun, wenn du ueber 100.000 Euro verdienst: Pruefe deine Werbungskosten (alles, was dein Bruttoeinkommen unter 100.000 drueckt, schuetzt dich). Berate dich mit einem Fachanwalt fuer Familienrecht – die Berechnung des Elternunterhalts ist komplex und bietet Spielraum. Zum Thema Recht auch unser Pflegegeld-Ratgeber.
Fazit: Unter 100.000 Euro Brutto – kein Elternunterhalt. Punkt.
Die grosse Mehrheit der Kinder ist seit 2020 vom Elternunterhalt befreit. Wenn du unter 100.000 Euro brutto verdienst, musst du nichts zahlen und nichts nachweisen. Wenn du darueber liegst: Fachanwalt konsultieren – die Berechnungsregeln bieten erheblichen Spielraum.


