5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebeduerftig – und die Mehrheit wird zu Hause von Angehoerigen gepflegt. Fuer diese Pflege zahlt die Pflegekasse Pflegegeld: Geld, das der Pflegebeduerftige erhaelt und frei verwenden kann – in der Praxis geht es an die Angehoerigen, die die Pflege uebernehmen. 2025 wurde das Pflegegeld erhoeht, und 2026 steigen die Betraege erneut. Hier sind die aktuellen Zahlen und der Weg zum Antrag.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegraden
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (aber Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich). Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich. Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich. Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich. Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich. Die Erhoehung 2025/2026 betraegt ca. 5 Prozent gegenueber den Vorjahreswerten – die erste substantielle Erhoehung seit Jahren. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird direkt an den Pflegebeduerfueigen ausgezahlt (der es in der Regel an die pflegenden Angehoerigen weitergibt). Zusaetzlich zum Pflegegeld: Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich fuer Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel), Verhinderungspflege (1.612 Euro jaehrlich fuer Ersatzpflege, wenn der pflegende Angehoerige krank oder im Urlaub ist) und Kurzzeitpflege (1.774 Euro jaehrlich fuer vorruebergehende Pflege im Heim).
Wie du Pflegegeld beantragst: Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebeduerftuigen stellen (telefonisch oder schriftlich – die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Der Medizinische Dienst (MD) macht einen Begutachtungstermin zu Hause (30 bis 60 Minuten) und stellt den Pflegegrad fest. Tipp: Fuehre vorab zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch (was du taeglich an Pflege leistest, mit Uhrzeiten und Dauer) – das hilft dem Gutachter, den tatsaechlichen Pflegeaufwand realistisch einzuschaetzen. Viele Angehoerige untertreiben den Aufwand aus Bescheidenheit – und bekommen einen zu niedrigen Pflegegrad. Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad: Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung fordern. Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich – es lohnt sich. Zum Thema Pflege auch unser Pflegezusatzversicherung-Ratgeber.
Fazit: Pflegegeld steht dir zu – beantrage es und fuehre ein Pflegetagebuch
Wenn du einen Angehoerigen zu Hause pflegst, beantrage Pflegegeld – es ist dein Recht und deine Verguetung fuer eine der haertesten Arbeiten, die es gibt. Pflegetagebuch fuehren, Antrag stellen und bei zu niedrigem Pflegegrad Widerspruch einlegen – drei Schritte, die bis zu 947 Euro monatlich bringen.

