5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – und die Mehrheit wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Für diese Pflege zahlt die Pflegekasse Pflegegeld: Geld, das der Pflegebedürftige erhält und frei verwenden kann – in der Praxis geht es an die Angehörigen, die die Pflege übernehmen. 2025 wurde das Pflegegeld erhöht, und 2026 steigen die Beträge erneut. Hier sind die aktuellen Zahlen und der Weg zum Antrag.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegraden
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (aber Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich). Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich. Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich. Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich. Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich. Die Erhöhung 2025/2026 beträgt ca. 5 Prozent gegenüber den Vorjahreswerten – die erste substantielle Erhöhung seit Jahren. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird direkt an den Pflegebedürfüigen ausgezahlt (der es in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergibt). Zusätzlich zum Pflegegeld: Pflegehilfsmittel (40 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel), Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich für Ersatzpflege, wenn der pflegende Angehörige krank oder im Urlaub ist) und Kurzzeitpflege (1.774 Euro jährlich für vorrübergehende Pflege im Heim).
Wie du Pflegegeld beantragst: Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftuigen stellen (telefonisch oder schriftlich – die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt). Der Medizinische Dienst (MD) macht einen Begutachtungstermin zu Hause (30 bis 60 Minuten) und stellt den Pflegegrad fest. Tipp: Führe vorab zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch (was du täglich an Pflege leistest, mit Uhrzeiten und Dauer) – das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegeaufwand realistisch einzuschätzen. Viele Angehörige untertreiben den Aufwand aus Bescheidenheit – und bekommen einen zu niedrigen Pflegegrad. Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad: Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung fordern. Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich – es lohnt sich. Zum Thema Pflege auch unser Pflegezusatzversicherung-Ratgeber.
Fazit: Pflegegeld steht dir zu – beantrage es und führe ein Pflegetagebuch
Wenn du einen Angehörigen zu Hause pflegst, beantrage Pflegegeld – es ist dein Recht und deine Vergütung für eine der härtesten Arbeiten, die es gibt. Pflegetagebuch führen, Antrag stellen und bei zu niedrigem Pflegegrad Widerspruch einlegen – drei Schritte, die bis zu 947 Euro monatlich bringen.
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