70 Prozent der Deutschen haben kein Testament – und die meisten wissen nicht, was das bedeutet: Wenn du ohne Testament stirbst, entscheidet nicht dein Wille, sondern das Gesetz, wer dein Vermögen bekommt. Und die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Ergebnissen, die du so nicht gewollt hättest: Dein Ehepartner bekommt nicht alles, sondern teilt mit deinen Kindern oder sogar mit deinen Eltern. Unverheiratete Partner erben gar nichts. Und Stiefkinder gehen komplett leer aus.
So funktioniert die gesetzliche Erbfolge
Erben erster Ordnung: Deine Kinder (und deren Kinder). Erben zweiter Ordnung: Deine Eltern (und deren Nachkommen, also deine Geschwister). Erben dritter Ordnung: Deine Großeltern (und deren Nachkommen). Der Ehepartner erbt neben Erben erster Ordnung ein Viertel (bei Zugewinngemeinschaft plus ein weiteres Viertel Zugewinnausgleich = die Hälfte). Neben Erben zweiter Ordnung erbt der Ehepartner die Hälfte (bei Zugewinngemeinschaft drei Viertel). Beispiel: Du stirbst, bist verheiratet und hast zwei Kinder. Ohne Testament erbt dein Ehepartner die Hälfte (bei Zugewinngemeinschaft), die Kinder teilen sich die andere Hälfte (je ein Viertel). Das Haus, das Konto, das Auto – alles wird geteilt. Dein Ehepartner kann möglicherweise das Haus nicht allein behalten, wenn die Kinder ihren Erbteil einfordern. Zum Thema Recht auch unser Notar-Kosten-Ratgeber.
Fazit: Ein handschriftliches Testament dauert 15 Minuten und verhindert jahrelangen Streit
Schreib es handschriftlich, datiere es und unterschreibe es – das reicht für ein gültiges Testament. Bestimme, wer was bekommt, bevor das Gesetz es für dich entscheidet. 15 Minuten heute sparen deiner Familie Jahre voller Streit, Anwaltskosten und Tränen.


