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Erben und Vererben für Frauen: Was du über Erbrecht, Pflichtteil und Testament wissen musst

Über Geld spricht man nicht, über den Tod erst recht nicht – und über beides zusammen schon gar nicht. Diese typisch deutsche Haltung führt dazu, dass Millionen von Frauen weder wissen, was ihnen im Erbfall zusteht, noch was mit ihrem eigenen Vermögen passiert, wenn sie sterben. Dabei ist das Erbrecht ein Thema, das jede Frau betrifft – ob als Erbin, als Erblasserin oder als Ehefrau, die im Todesfall des Partners plötzlich vor finanziellen Realitäten steht, an die sie nie gedacht hat.

Die gesetzliche Erbfolge: Was passiert ohne Testament

Wenn dein Partner stirbt und kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Als Ehefrau in Zugewinngemeinschaft erbst du die Hälfte des Vermögens, die andere Hälfte geht an die Kinder. Klingt fair? Ist es oft nicht: Wenn das Vermögen hauptsächlich aus einer Immobilie besteht, müsstest du im schlimmsten Fall das Haus verkaufen, um die Kinder auszuzahlen. Ohne Testament hast du keine Möglichkeit, das zu verhindern. Wer vorsorgen will, braucht ein Testament – handschriftlich und unterschrieben reicht, muss aber rechtlich einwandfrei formuliert sein.

Der Pflichtteil: Was dir niemand nehmen kann

Selbst wenn du im Testament enterbt wirst, steht dir der Pflichtteil zu – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wirst du als Ehefrau enterbt, beträgt dein Pflichtteil ein Viertel des Nachlasses. Dieser Anspruch lässt sich nur in extremen Ausnahmefällen umgehen. Wichtig zu wissen: Den Pflichtteil musst du aktiv einfordern – er wird nicht automatisch ausgezahlt. Und du hast nur drei Jahre Zeit, nachdem du vom Erbfall und deiner Enterbung erfahren hast. Danach verjährt der Anspruch.

Erbschaftssteuer: Freibeträge kennen und nutzen

Ehepartner haben einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil. Alles darüber wird besteuert, je nach Steuerklasse mit 7 bis 30 Prozent. Bei größeren Vermögen kann eine vorausschauende Vermögensübertragung zu Lebzeiten – durch Schenkungen im Zehn-Jahres-Rhythmus – die Steuerlast erheblich reduzieren. Lass dich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater beraten, wenn dein Vermögen oder das deines Partners die Freibeträge übersteigt. Die Vorsorgevollmacht und das Testament gehören zusammen wie zwei Seiten einer Medaille – beides sollte gleichzeitig geregelt werden.

Sich mit dem eigenen Tod oder dem Tod des Partners auseinanderzusetzen ist unangenehm. Aber es ist ein Akt der Fürsorge für die Menschen, die dir am wichtigsten sind. Ein Testament schützt deine Familie vor Streit, vor finanziellen Engpässen und vor Entscheidungen, die du nie gewollt hättest. Nimm dir die Zeit. Du tust es nicht für dich – du tust es für die, die du liebst.

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