Niemand denkt gerne über den Tod nach – und genau deshalb haben nur etwa 25 Prozent der Deutschen ein Testament. Das bedeutet: Drei Viertel aller Erbfälle werden nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt, die nicht immer das widerspiegelt, was die verstorbene Person sich gewünscht hätte. Besonders Frauen – die statistisch ihre Partner überleben und häufiger alleinerziehend oder in Patchwork-Familien leben – sollten sich frühzeitig mit dem Erbrecht auseinandersetzen.
Die gesetzliche Erbfolge: Was ohne Testament passiert
Ohne Testament erbt nach dem Gesetz: Ehepartner und Kinder zuerst. Bei Zugewinngemeinschaft (dem häufigsten Güterstand) erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner drei Viertel, die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen ein Viertel. Unverheiratete Partner erben gar nichts – egal wie lange die Beziehung dauert.
Das kann zu unangenehmen Situationen führen: Stirbt dein Ehemann ohne Testament, erbst du die Hälfte des gemeinsamen Hauses – die andere Hälfte gehört euren Kindern. Wenn die Kinder minderjährig sind, wird das Familiengericht zum Miterben am Tisch. Oder: Dein Lebenspartner stirbt und du erbst nichts, weil ihr nicht verheiratet wart – die Eltern deines Partners erben stattdessen die Wohnung, in der du lebst. Ohne Testament bist du dem Gesetz ausgeliefert. Zum Thema Scheidung auch unser Scheidungsrecht-Ratgeber.
Testament schreiben: So geht es richtig
Ein handschriftliches Testament ist kostenlos und gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist (nicht getippt, nicht diktiert). Es muss Ort, Datum und deine vollständige Unterschrift enthalten. Du kannst es jederzeit ändern oder widerrufen. Aufbewahrung: Am sichersten beim Amtsgericht hinterlegen (einmalige Gebühr von 75 Euro) – dort wird es im Todesfall automatisch eröffnet. Ein Testament in der Schublade kann verloren gehen oder von Erben „verschwinden”.
Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) schreiben: Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Vorteil: Der überlebende Partner ist abgesichert und muss das Haus nicht verkaufen, um die Kinder auszuzahlen. Nachteil: Nach dem Tod des ersten Partners kann das Testament nicht mehr geändert werden – problematisch bei Wiederheirat. Für komplexere Situationen (Patchwork-Familien, Unternehmen, Immobilien) ist ein notarielles Testament ratsam – der Notar berät und beurkundet, was zusätzliche Rechtssicherheit gibt.
Pflichtteil: Was Erben nicht entziehen kannst
Auch wenn du jemanden im Testament nicht berücksichtigst (enterbt), hat er oder sie einen Pflichtteilanspruch: Ehepartner, Kinder und (wenn keine Kinder vorhanden) Eltern haben immer Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils – in Geld, nicht in Sachwerten. Den Pflichtteil komplett zu umgehen ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (z. B. bei schweren Straftaten gegen den Erblasser).
Das bedeutet praktisch: Wenn du deinem Ehemann alles vererbst und deine Kinder enterbt, können die Kinder trotzdem ihren Pflichtteil einfordern – die Hälfte dessen, was sie nach gesetzlicher Erbfolge bekommen hätten. Bei einem Nachlass von 400.000 Euro und zwei Kindern wäre der Pflichtteil jedes Kindes 50.000 Euro – und der Ehemann müsste das Geld aufbringen, eventuell durch Verkauf des Hauses. Das Berliner Testament umgeht dieses Problem teilweise, löst es aber nicht vollständig.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben dem Testament sind zwei weitere Dokumente essenziell: Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich Entscheidungen treffen darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst (Unfall, Krankheit, Demenz) – ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der nicht unbedingt die Person ist, die du dir wünschst. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst (z. B. künstliche Beatmung, Reanimation, Ernährung über Sonde).
Beide Dokumente sind formfrei (handschriftlich oder getippt, mit Unterschrift gültig), sollten aber regelmäßig aktualisiert werden (alle zwei bis drei Jahre) und der bevollmächtigten Person bekannt sein. Aufbewahrung: Eine Kopie bei der bevollmächtigten Person, eine beim Arzt und eine im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (online registrierbar, 13 bis 20 Euro einmalig). Im Notfall finden Ärzte und Gerichte die Dokumente dort.
FAQ: Häufige Fragen
Was erbt mein unverheirateter Partner?
Ohne Testament: nichts. Das deutsche Erbrecht kennt kein Erbrecht für unverheiratete Partner – egal ob ihr seit zwanzig Jahren zusammenlebt. Deshalb ist ein Testament für unverheiratete Paare besonders wichtig. Beachte: Unverheiratete Partner haben keinen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer (nur 20.000 Euro statt 500.000 Euro für Ehepartner) und zahlen den höchsten Steuersatz von 30 Prozent. Eine Heirat oder eine Lebensversicherung mit dem Partner als Bezugsberechtigtem kann hier steuerlich sinnvoller sein.
Brauche ich einen Anwalt fürs Testament?
Für einfache Fälle (Ehepaar mit Kindern, klare Vermögensverhältnisse) reicht ein handschriftliches Testament. Für komplexe Fälle (Patchwork-Familien, Immobilien im Ausland, Unternehmensnachfolge, Pflichtteil-Gestaltung) ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung empfehlenswert. Die Kosten von 200 bis 500 Euro für eine Erstberatung sind gut investiert, wenn sie verhindern, dass dein Testament unwirksam ist oder zu Erbstreitigkeiten führt.
Fazit: Vorsorge ist Fürsorge
Ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind keine morbiden Beschäftigungen – sie sind Akte der Fürsorge für die Menschen, die du liebst. Ohne diese Dokumente entscheidet das Gesetz oder ein Gericht – und das Ergebnis ist selten das, was du dir gewünscht hättest. Nimm dir einen Samstagnachmittag, schreibe dein Testament handschriftlich, richte eine Vorsorgevollmacht ein und hinterlege beides sicher. Das ist mehr, als 75 Prozent der Deutschen je tun werden.


