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Finanzen bei Scheidung: Was Frauen über Zugewinn, Unterhalt und Rente wissen müssen

Eine Scheidung ist emotional verheerend – und finanziell oft noch schlimmer, besonders für Frauen. Wer während der Ehe die Kinder betreut, in Teilzeit gearbeitet und die eigene Karriere zurückgestellt hat, steht nach der Trennung häufig vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Doch du hast Rechte, die viele Frauen nicht kennen oder nicht einfordern. Hier erfährst du, welche finanziellen Ansprüche du bei einer Scheidung hast und wie du dich schützen kannst.

Der Zugewinnausgleich: Wem gehört was nach der Scheidung?

In der Zugewinngemeinschaft – dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland – wird bei der Scheidung der sogenannte Zugewinn ausgeglichen. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzugekommen ist, wird hälftig geteilt. Hatte dein Mann bei der Heirat 20.000 Euro und bei der Scheidung 120.000 Euro, beträgt sein Zugewinn 100.000 Euro. Hattest du bei der Heirat nichts und bei der Scheidung 10.000 Euro, beträgt dein Zugewinn 10.000 Euro. Die Differenz – 90.000 Euro – wird halbiert: Dir stehen 45.000 Euro Ausgleich zu. Wichtig: Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zum Zugewinn, Wertsteigerungen daraus aber schon.

Versorgungsausgleich: Deine Rente ist betroffen

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt. Wenn dein Mann Vollzeit gearbeitet hat und du wegen der Kinder in Teilzeit warst, hat er deutlich mehr Rentenpunkte gesammelt. Durch den Versorgungsausgleich bekommt du die Hälfte der Differenz gutgeschrieben. Das kann im Alter tausende Euro pro Monat ausmachen. Verzichte niemals auf den Versorgungsausgleich – selbst wenn es im Moment nicht wichtig erscheint, ist er entscheidend für deine Altersvorsorge.

Was du jetzt tun solltest

Sichere alle Finanzunterlagen – Kontoauszüge, Steuerbescheide, Versicherungspolicen, Renteninformationen. Eröffne ein eigenes Konto, falls du noch keines hast. Lass dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten – die Erstberatung kostet rund 190 Euro und kann dir Klarheit über deine Ansprüche verschaffen. Und vergiss die steuerlichen Auswirkungen nicht: Im Trennungsjahr kannst du noch die gemeinsame Veranlagung nutzen, danach wirst du einzeln besteuert.

Eine Scheidung ist ein Neuanfang – finanziell und emotional. Je besser du über deine Rechte informiert bist, desto stärker gehst du aus dieser Phase hervor. Du hast mehr Ansprüche, als du vielleicht denkst. Fordere sie ein.

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