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Führerschein-Umtausch 2026: Welche Frist für dein Geburtsjahr gilt, was der neue Führerschein kostet und was passiert, wenn du die Frist verpasst

Fuehrerschein-Umtausch 2026: Welche Frist fuer dein Geburtsjahr gilt, was der neue Fuehrerschein kos

43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland umgetauscht werden – alle Papier-Führerscheine und alte Kartenführerscheine werden bis 2033 durch den fälschungssicheren EU-Führerschein ersetzt. Die Fristen sind nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr gestaffelt, und wer seine Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld bei der nächsten Verkehrskontrolle. Die gute Nachricht: Der Umtausch ist reine Formsache – keine Prüfung, kein Sehtest, keine ärztliche Untersuchung.

Die Fristen: Wann dein Führerschein dran ist

Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) – gestaffelt nach Geburtsjahr: Geburtsjahre vor 1953: Frist erst 19.01.2033 (Sonderregelung für Ältere). Geburtsjahre 1953 bis 1958: Frist war 19.01.2022 (abgelaufen – sofort umtauschen!). 1959 bis 1964: Frist war 19.01.2023. 1965 bis 1970: Frist war 19.01.2024. 1971 oder später: Frist war 19.01.2025. Karten-Führerscheine (ausgestellt ab 1999) – gestaffelt nach Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001: Frist war der 19.01.2026 – diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Wer noch einen solchen Führerschein besitzt, sollte ihn umgehend umtauschen. 2002 bis 2004: Frist 19.01.2027 – DAS ist die aktuelle Frist, die als Nächstes Millionen betrifft! 2002 bis 2004: Frist 19.01.2027. 2005 bis 2007: Frist 19.01.2028. Und so weiter bis 2033. Was passiert bei Fristversäumnis: 10 Euro Verwarnungsgeld bei einer Kontrolle in Deutschland. Wichtiger: Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument zu erheblichen Problemen führen – manche Länder erkennen den alten Führerschein nicht mehr an. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt NICHT – nur das Dokument ist ungültig.

So läuft der Umtausch: Termin bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts (online buchbar, in Großstädten oft Wochen Wartezeit – früh buchen). Mitbringen: Personalausweis, aktuelles biometrisches Passfoto, alten Führerschein. Bei Papier-Führerscheinen, die nicht von deiner aktuellen Behörde ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift der alten Behörde (vorher telefonisch anfordern – dauert 1 bis 2 Wochen). Kosten: rund 25 bis 35 Euro je nach Landkreis (viele Behörden verlangen etwa 30 bis 33 Euro; die Karteikartenabschrift kostet gegebenenfalls extra). Bearbeitungszeit: 3 bis 6 Wochen, dann liegt der neue Führerschein zur Abholung bereit oder kommt per Post. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig (reines Dokument-Ablaufdatum – die Fahrerlaubnis bleibt unbefristet). Zum Thema Auto auch unser Kfz-Versicherung-Ratgeber.

Was du auf deinem Führerschein wo findest

Um deine Frist zu bestimmen, brauchst du nur zwei Angaben – und die stehen direkt auf dem Dokument. Beim Kartenführerschein findest du unter Feld 4a das Ausstellungsdatum; danach richtet sich deine Frist. Beim alten Papierführerschein ist dagegen dein Geburtsjahr maßgeblich. Feld 4b nennt das Ablaufdatum des Dokuments, Feld 5 die Führerscheinnummer, und Feld 9 listet die Klassen auf, die dir erteilt wurden.

Wichtig zu verstehen ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist deine Berechtigung zum Fahren und bleibt unbefristet bestehen – sie erlischt durch den Umtausch nicht und wird auch nicht neu geprüft. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das diese Berechtigung nachweist, und genau dieses Dokument bekommt künftig ein Ablaufdatum von 15 Jahren. Nach Ablauf wird es erneut getauscht, wieder ohne Prüfung und ohne ärztliche Untersuchung.

Umtausch bei Verlust, Umzug oder Auslandsführerschein

Ist dein alter Führerschein verloren gegangen, wird es aufwendiger, aber nicht unmöglich. Du benötigst dann eine Karteikartenabschrift der Behörde, die ihn ursprünglich ausgestellt hat, sowie in der Regel eine Verlustanzeige. Fordere die Abschrift frühzeitig an, denn die Bearbeitung dauert oft ein bis zwei Wochen. Bist du seit der Ausstellung umgezogen, ist trotzdem deine heutige Wohnsitzbehörde zuständig – sie holt die Unterlagen bei der alten Stelle ein.

Besitzt du einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat, gilt er in Deutschland weiter, unterliegt aber ebenfalls den Befristungsregeln des ausstellenden Landes. Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten ist die Lage komplizierter: Je nach Herkunftsland ist nach sechs Monaten Aufenthalt eine Umschreibung nötig, teilweise mit Prüfung. Wer dauerhaft nach Deutschland zieht, sollte das früh mit der Fahrerlaubnisbehörde klären. Mehr rund ums Auto in unserem Autoverkauf-Ratgeber.

Fazit: Ausstellungsjahr 2002 bis 2004? Deine Frist ist der 19. Januar 2027 – und wer 1999 bis 2001 verpasst hat, handelt jetzt

Schau auf deinen Führerschein: Feld 4a zeigt das Ausstellungsdatum. Wurde er 2002 bis 2004 ausgestellt, läuft deine Frist am 19. Januar 2027 ab – buche den Termin frühzeitig, in vielen Städten sind die Kalender voll. Und wenn dein Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 stammt: Die Frist ist bereits abgelaufen, das Dokument damit ungültig. Deine Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, bei einer Kontrolle droht aber ein Verwarnungsgeld – hol den Umtausch deshalb sofort nach.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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