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Gleichstellungsbeauftragte: Deine Ansprechpartnerin bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Gleichstellungsbeauftragte: Deine Ansprechpartnerin bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Ungleiche Bezahlung, Benachteiligung nach der Elternzeit, sexuelle Belästigung, Mobbing – die Gleichstellungsbeauftragte ist deine erste Anlaufstelle. In Behörden und öffentlichen Einrichtungen ist sie Pflicht, in privaten Unternehmen oft freiwillig eingerichtet. Sie berät vertraulich, kann Maßnahmen einfordern und hat das Recht, an Einstellungsgesprächen und Beförderungsentscheidungen teilzunehmen. Wenn dein Unternehmen keine Gleichstellungsbeauftragte hat: Wende dich an den Betriebsrat oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (kostenlos). Bei Gehaltsungleichheit hast du laut Entgelttransparenzgesetz das Recht auf Auskunft.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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