Sommer, Feierabend, Balkon – fehlt nur noch der Grill. Aber darfst du als Mieter überhaupt auf dem Balkon grillen? Die kurze Antwort: Grundsätzlich ja, solange dein Mietvertrag oder die Hausordnung es nicht ausdrücklich verbieten. Die längere Antwort ist komplizierter – und hängt davon ab, welchen Grill du benutzt, wie oft du grillst und wie empfindlich deine Nachbarn sind.
Was erlaubt ist – und wo die Grenzen liegen
Elektrogrill und Gasgrill: Generell erlaubt, da sie weniger Rauch und Geruch verursachen als Holzkohlegrills. Die meisten Gerichte haben Klagen gegen Elektrogrills auf dem Balkon abgewiesen. Holzkohlegrill: Hier wird es heikel. Starke Rauchentwicklung kann als unzumutbare Belästigung gelten – besonders in Mehrfamilienhäusern, wo der Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Viele Mietverträge und Hausordnungen verbieten Holzkohlegrills explizit auf dem Balkon. Prüfe deinen Mietvertrag und die Hausordnung – steht dort ein Grillverbot, gilt es. Haueufigkeit: Gelegentliches Grillen (ein- bis zweimal im Monat) ist in der Regel zumutbar. Tägliches Grillen kann als Belästigung gelten. Ein BGH-Urteil erlaubt Grillen auf dem Balkon grundsätzlich, solange es nicht zu unzumutbarer Belästigung führt – was im Einzelfall ein Richter entscheidet. Zum Thema Mietrecht auch unser Wohnungskündigungs-Ratgeber.
Fazit: Elektrogrill auf dem Balkon ist fast immer erlaubt – Holzkohle ist riskant
Investiere in einen guten Elektrogrill (ab 80 Euro), informiere die Nachbarn vorher und grille nicht täglich – dann steht dem Sommer-Grillvergnügen auf dem Balkon nichts im Weg.
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