2025 ist die Grundsteürreform in Kraft getreten – und 2026 landen die ersten neuen Bescheide in den Briefkästen. Für viele Eigentümer und Mieter (die die Grundsteuer über die Nebenkosten zahlen) kommt der Schock: Die Grundsteuer ist in manchen Fällen um 50 bis 200 Prozent gestiegen. Warum? Weil die alten Grundstückswerte aus 1964 (West) und 1935 (Ost) durch neue Werte ersetzt wurden – und die Immobilienpreise seitdem explodiert sind.
Wie die neue Grundsteuer berechnet wird
Das Bundesmodell (gilt in den meisten Bundesländern): Grundsteürwert (vom Finanzamt berechnet basierend auf Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr) × Steürmesszahl (0,031 Prozent für Wohngebäude) × Hebesatz (von der Gemeinde festgelegt, zwischen 200 und 900 Prozent). Ländermodelle: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen verwenden eigene Berechnungsmodelle – die Ergebnisse können deutlich abweichen. Was sich geändert hat: Die alten Einheitswerte (1964/1935) waren viel zu niedrig – ein Haus im Münchner Vorort hatte denselben Wert wie 1964, obwohl es heute das Zehnfache wert ist. Die neuen Grundsteürwerte bilden die aktuelle Marktsituation ab – und das führt in Ballungsräumen zu massiven Erhöhungen.
Was du tun kannst, wenn dein Bescheid zu hoch ist: Grundsteürwertbescheid prüfen (den hat dein Finanzamt 2023/2024 verschickt): Stimmen die Angaben? Wohnfläche korrekt? Bodenrichtwert plausibel? Baujahr richtig? Fehler hier führen zu falscher Berechnung. Einspruch einlegen: Gegen den Grundsteürwertbescheid konntest du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – ist die Frist verstrichen, bleibt nur noch der Einspruch gegen den Grundsteürmessbescheid oder den endgültigen Grundsteürbescheid der Gemeinde. Aber: Die Frist läuft ab Zustellung – prüfe sofort, wenn der Bescheid kommt. Verfassungsmäßigkeit: Mehrere Klagen gegen die neue Grundsteuer laufen beim Bundesverfassungsgericht – möglicherweise wird die Reform erneut korrigiert. Tipp: Einspruch einlegen und auf die Entscheidung des BVerfG verweisen – kostet nichts und hält den Fall offen. Zum Thema Immobilien auch unser Kaufen-Mieten-Ratgeber.
Fazit: Bescheid prüfen, Fehler finden, Einspruch einlegen – 20 Minuten, die hunderte Euro sparen
Jeder dritte Grundsteürbescheid enthält Fehler – falsche Wohnfläche, falscher Bodenrichtwert, falsche Gebäudeart. Prüfe deinen Bescheid Zeile für Zeile und lege bei Fehlern sofort Einspruch ein. 20 Minuten können hunderte Euro pro Jahr sparen – dauerhaft.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


