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Arbeiten bei Hitze 2026: Welche Rechte du hast, was dein Arbeitgeber ab 26 Grad tun muss und warum die Hitzewelle ein Arbeitsschutz-Thema ist

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Europa erlebt 2026 die nächste Hitzewelle – und Millionen Deutsche arbeiten bei 35 Grad in Büros ohne Klimaanlage, auf Baustellen in der prallen Sonne oder in Lagerhallen, die sich aufheizen wie Backöoefen. Was viele nicht wissen: Dein Arbeitgeber hat bei Hitze konkrete gesetzliche Pflichten – und wenn er sie nicht erfüllt, kannst du handeln.

Was dein Arbeitgeber ab welcher Temperatur tun muss

Ab 26 Grad Raumtemperatur (Technische Regeln ASR A3.5): Der Arbeitgeber SOLL Maßnahmen ergreifen – Sonnenschutz an Fenstern, Ventilatoren bereitstellen, Kleiderordnung lockern, kostenlose Getränke anbieten. Ab 30 Grad: Der Arbeitgeber MUSS Maßnahmen ergreifen – alles von oben wird zur Pflicht, plus: Lüftung in den Morgenstunden, Gleitzeitregelungen anbieten (früher anfangen, früher gehen) und Wärmeqüllen reduzieren (unnötige Geräte abschalten). Ab 35 Grad: Der Raum ist ohne technische Gegenmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Der Arbeitgeber muss entweder Klimatisierung bereitstellen, die Arbeit in kühlere Räume verlegen oder andere organisatorische Maßnahmen treffen (Arbeitszeitverkürzung, längere Pausen).

Was du selbst tun kannst: Dokumentiere die Raumtemperatur (Thermometer aufstellen, Fotos mit Zeitstempel) und weise deinen Arbeitgeber schriftlich auf seine Pflichten hin (mit Verweis auf ASR A3.5). Sprich mit dem Betriebsrat – er kann Maßnahmen einfordern. Outdoor-Arbeiter (Bau, Garten, Lieferdienst): Anspruch auf Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, regelmäßige Schatten-Pausen, kostenlose Getränke und Sonnenschutz (Sonnencreme, Kopfbedeckung). Achtung: Es gibt kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer – aber ein Recht auf Schutz. Wenn dein Arbeitgeber trotz 35 Grad keine Maßnahmen ergreift, ist das ein Verstoß gegen den Arbeitsschutz – meldbar an die zuständige Arbeitsschutzbehörrde. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Hitzefrei-Ratgeber.

Fazit: Kein Hitzefrei – aber dein Chef muss handeln

Getränke, Ventilatoren und gelockerte Kleiderordnung ab 26 Grad, verpflichtende Maßnahmen ab 30 Grad und kein Arbeiten ohne Gegenmaßnahmen ab 35 Grad – das sind deine Rechte. Kenne sie, fordere sie ein und dokumentiere, wenn dein Arbeitgeber sie ignoriert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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