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Arbeiten bei Hitze 2026: Welche Rechte du hast, was dein Arbeitgeber ab 26 Grad tun muss und warum die Hitzewelle ein Arbeitsschutz-Thema ist

Arbeiten bei Hitze 2026: Welche Rechte du hast, was dein Arbeitgeber ab 26 Grad tun muss und warum d

Europa erlebt 2026 die naechste Hitzewelle – und Millionen Deutsche arbeiten bei 35 Grad in Bueros ohne Klimaanlage, auf Baustellen in der prallen Sonne oder in Lagerhallen, die sich aufheizen wie Backöoefen. Was viele nicht wissen: Dein Arbeitgeber hat bei Hitze konkrete gesetzliche Pflichten – und wenn er sie nicht erfuellt, kannst du handeln.

Was dein Arbeitgeber ab welcher Temperatur tun muss

Ab 26 Grad Raumtemperatur (Technische Regeln ASR A3.5): Der Arbeitgeber SOLL Massnahmen ergreifen – Sonnenschutz an Fenstern, Ventilatoren bereitstellen, Kleiderordnung lockern, kostenlose Getraenke anbieten. Ab 30 Grad: Der Arbeitgeber MUSS Massnahmen ergreifen – alles von oben wird zur Pflicht, plus: Lueftung in den Morgenstunden, Gleitzeitregelungen anbieten (frueher anfangen, frueher gehen) und Waermequellen reduzieren (unnoetige Geraete abschalten). Ab 35 Grad: Der Raum ist ohne technische Gegenmassnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Der Arbeitgeber muss entweder Klimatisierung bereitstellen, die Arbeit in kuehlere Raeume verlegen oder andere organisatorische Massnahmen treffen (Arbeitszeitverkuerzung, laengere Pausen).

Was du selbst tun kannst: Dokumentiere die Raumtemperatur (Thermometer aufstellen, Fotos mit Zeitstempel) und weise deinen Arbeitgeber schriftlich auf seine Pflichten hin (mit Verweis auf ASR A3.5). Sprich mit dem Betriebsrat – er kann Massnahmen einfordern. Outdoor-Arbeiter (Bau, Garten, Lieferdienst): Anspruch auf Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, regelmaessige Schatten-Pausen, kostenlose Getraenke und Sonnenschutz (Sonnencreme, Kopfbedeckung). Achtung: Es gibt kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei fuer Arbeitnehmer – aber ein Recht auf Schutz. Wenn dein Arbeitgeber trotz 35 Grad keine Massnahmen ergreift, ist das ein Verstoss gegen den Arbeitsschutz – meldbar an die zustaendige Arbeitsschutzbehoerrde. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Hitzefrei-Ratgeber.

Fazit: Kein Hitzefrei – aber dein Chef muss handeln

Getraenke, Ventilatoren und gelockerte Kleiderordnung ab 26 Grad, verpflichtende Massnahmen ab 30 Grad und kein Arbeiten ohne Gegenmassnahmen ab 35 Grad – das sind deine Rechte. Kenne sie, fordere sie ein und dokumentiere, wenn dein Arbeitgeber sie ignoriert.

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