35 Grad im Büro, der Ventilator schiebt nur heiße Luft und du fragst dich: Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit? Die ehrliche Antwort: Nein. Anders als in der Schule gibt es für Arbeitnehmer kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei. Aber dein Arbeitgeber hat Pflichten – und die werden bei extremer Hitze sehr konkret.
Was dein Arbeitgeber bei Hitze tun muss
Die Arbeitstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) setzen klare Grenzen: Ab 26 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen (Ventilatoren, Sonnenschutz, Getränke bereitstellen, Kleiderordnung lockern). Ab 30 Grad werden die Maßnahmen verpflichtend: Sonnenschutz an Fenstern, Lüftung in den Morgenstunden, kostenlose kalte Getränke, Lockerung der Arbeitskleidung. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist der Raum ohne Gegenmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet – der Arbeitgeber muss technische Lösungen bieten oder die Arbeit in kühlere Räume verlegen. Aber: Er muss dir nicht freigeben. In Schulen regeln die Bundesländer Hitzefrei unterschiedlich – meist ab 27 Grad Innentemperatur im Klassenzimmer um 10 Uhr. Zum Thema Recht auch unser Kündigungsrecht-Ratgeber.
Fazit: Kein Recht auf Hitzefrei – aber ein Recht auf Schutz
Dein Chef muss dir kein Hitzefrei geben – aber er muss dafür sorgen, dass du bei Hitze sicher arbeiten kannst. Getränke, Sonnenschutz und Lüftung sind ab 26 Grad Pflicht. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an – mit Verweis auf die ASR A3.5.
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