Ein Angehöriger stirbt – und mitten in der Trauer beginnt der Papierkrieg mit der Bank: Das Konto wird zum Nachlasskonto, Karten werden gesperrt, und plötzlich kommst du nicht mehr an Geld für Beerdigung und laufende Rechnungen. Was mit dem Konto eines Verstorbenen passiert, wissen die wenigsten – bis sie es schmerzhaft lernen müssen.
Was die Bank nach dem Tod tut – und wie Erben an das Geld kommen
Sobald die Bank vom Tod erfährt (durch Angehörige, Standesamt oder Rückläufer), wird das Konto als Nachlasskonto geführt: EC- und Kreditkarten werden gesperrt, Online-Banking-Zugänge deaktiviert. Daueraufträge laufen zunächst weiter (Miete, Strom), Lastschriften werden meist weiter eingelöst – die Erben können einzelne Abbuchungen stoppen. Das Konto wird NICHT eingefroren im Sinne von alles steht still – aber verfügen dürfen nur noch Bevollmächtigte und ausgewiesene Erben. Wie du als Erbe an das Konto kommst: Mit Erbschein (beim Nachlassgericht beantragen – Kosten je nach Nachlasswert, z.B. rund 350 Euro bei 100.000 Euro Nachlass, Wartezeit oft 4 bis 8 Wochen) ODER – was viele nicht wissen – mit einem eröffneten notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll: Das müssen Banken laut BGH als Nachweis akzeptieren, ein teurer Erbschein ist dann NICHT nötig. Verlangt die Bank trotzdem einen: auf die BGH-Rechtsprechung verweisen (Urteil XI ZR 440/15).
Der Gamechanger: Die Vollmacht über den Tod hinaus. Eine Bankvollmacht (transmortal), die zu Lebzeiten erteilt wurde, gilt nach dem Tod WEITER – der Bevollmächtigte (Ehepartner, Kind) kann sofort über das Konto verfügen, Beerdigung bezahlen, Rechnungen begleichen, ohne Erbschein und ohne Wartezeit. Deshalb: Jedes Paar und jede Familie sollte gegenseitige Kontovollmachten hinterlegen (Formular gibt es direkt bei der Bank, kostenlos, 10 Minuten). Wichtig zu wissen: Die Beerdigungskosten (im Schnitt 6.000 bis 10.000 Euro) dürfen aus dem Nachlasskonto bezahlt werden – Banken überweisen Bestatterrechnungen in der Regel auch ohne Erbschein direkt. Gemeinschaftskonten (Oder-Konto) laufen für den überlebenden Partner einfach weiter – er kann weiter frei verfügen. Und: Die Bank meldet Kontostände über 5.000 Euro automatisch dem Erbschaftssteür-Finanzamt – verschweigen ist zwecklos. Zum Thema Erbe auch unser Erbschaftssteür-Ratgeber.
Diese Unterlagen brauchst du im Todesfall
Wer im Trauerfall zur Bank geht, sollte gut vorbereitet sein, sonst wird der Termin zum Frusterlebnis. Mitzubringen sind in jedem Fall die Sterbeurkunde im Original, dein eigener Personalausweis und – falls vorhanden – die Kontovollmacht oder das eröffnete Testament samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Praktisch ist außerdem eine Liste aller bekannten Konten, Sparbücher, Depots und Bausparverträge des Verstorbenen, denn Banken informieren sich untereinander nicht.
Fordere gleich beim ersten Termin einen Kontoauszug der letzten Monate an. Daraus erkennst du alle laufenden Verträge und Abbuchungen – Strom, Telefon, Versicherungen, Abos, Mitgliedschaften – die gekündigt oder umgemeldet werden müssen. Viele Angehörige zahlen monatelang für Verträge weiter, von denen sie schlicht nichts wussten. Ebenfalls sinnvoll: Bestehen offene Kredite oder Dispositionskredite, solltest du diese früh klären, denn Schulden gehen ebenso auf die Erben über wie Guthaben.
Wie du deiner Familie das alles ersparst
Die wirksamste Vorsorge kostet dich einen Nachmittag. Erteile deinem Partner oder einem Kind eine Bankvollmacht über den Tod hinaus – das Formular gibt es kostenlos bei jeder Bank und es dauert etwa zehn Minuten. Ergänze das um eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, damit im Ernstfall auch medizinische und rechtliche Entscheidungen geregelt sind. Diese drei Dokumente zusammen ersparen deiner Familie im schlimmsten Moment wochenlanges Warten und mehrere hundert Euro Gerichtskosten.
Lege zusätzlich eine einfache Übersicht an, in der alle Konten, Versicherungen, Verträge und Zugänge aufgeführt sind, und hinterlege sie an einem Ort, den deine Angehörigen kennen. Diese Liste muss keine Passwörter enthalten – es genügt, wenn klar ist, bei welchen Instituten überhaupt etwas existiert. Wer zusätzlich ein notarielles Testament aufsetzt, spart den Erben später den teuren Erbschein. Mehr dazu in unserem Erbschaftssteür-Ratgeber.
Fazit: Kontovollmacht heute erteilen – sie erspart deiner Familie Wochen des Wartens im schlimmsten Moment
Ein Formular bei der Bank, zehn Minuten Zeit: Die Vollmacht über den Tod hinaus ist das wertvollste Dokument, das du deiner Familie hinterlassen kannst – neben einem Testament. Kümmere dich diese Woche darum.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


