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Kündigung erhalten: Deine Rechte als Arbeitnehmerin und was du in den ersten 48 Stunden tun musst

Der Moment, in dem dir dein Chef die Kündigung überreicht, fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht. Schock, Wut, Angst und Unsicherheit – alles gleichzeitig. Doch genau jetzt zählt jede Stunde. Die wichtigsten Schritte in den ersten 48 Stunden entscheiden darüber, ob du Abfindung, Arbeitslosengeld und möglicherweise deinen Job behältst.

Die ersten 48 Stunden: Diese 4 Schritte sind kritisch

Erstens: Sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden – spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, sonst droht eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Am besten online oder telefonisch. Zweitens: Die Kündigung NICHT sofort unterschreiben oder „akzeptieren”. Nimm sie zur Kenntnis, das reicht. Drittens: Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Die Erstberatung kostet maximal 190 Euro, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten. Viertens: Die Kündigungsfrist prüfen. Die gesetzliche Frist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab – nach zwei Jahren sind es ein Monat, nach fünf Jahren zwei Monate, nach zehn Jahren vier Monate zum Monatsende.

Kündigungsschutzklage: Dein stärkstes Werkzeug

Du hast genau drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen – danach ist die Kündigung automatisch wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz: Dein Arbeitgeber braucht einen sachlichen Grund für die Kündigung. Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder haben besonderen Kündigungsschutz. In der Praxis enden rund 80 Prozent der Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich – also einer Abfindung. Die typische Abfindung liegt bei einem halben bis ganzen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Eine Kündigung ist nicht das Ende – sie kann der Anfang von etwas Besserem sein. Aber nur, wenn du jetzt die richtigen Schritte gehst. Handle schnell, hol dir juristische Hilfe und lass dich nicht unter Druck setzen.

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