Schwanger – und sofort tausend Fragen: Wann sage ich es meinem Arbeitgeber? Bekomme ich weiterhin Gehalt? Wie lange dauert der Mutterschutz? Wann muss ich Elternzeit beantragen? Und was passiert mit meinem Job? Die Regeln sind klar – aber kaum jemand kennt sie vollständig. Hier ist der komplette Überblick: Was dir zusteht, wann du es beantragen musst und welche Fehler dich Geld oder Rechte kosten.
Mutterschutz: Was gilt und was du bekommst
Dauer: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Behinderung: 12 Wochen nach der Geburt). Die 6 Wochen vor der Geburt sind freiwillig – du darfst weiterarbeiten, wenn du willst. Die 8 Wochen nach der Geburt sind Pflicht – du darfst nicht arbeiten, auch wenn du willst. Gehalt: Während des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld (13 Euro täglich von der Krankenkasse, den Rest stockt dein Arbeitgeber auf dein volles Nettogehalt auf). Du verlierst also kein einziges Euro. Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung (bei Elternzeit sogar bis 8 Wochen nach Ende der Elternzeit) darf dein Arbeitgeber dir nicht kündigen – praktisch unkündbar.
Elternzeit: Was du wissen musst: Dauer: Bis zu 3 Jahre pro Kind (beide Elternteile, unabhängig voneinander). Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Beantragung: Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens 7 Wochen vor Beginn. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vorher. Wichtig: Der Antrag ist verbindlich – überlege gut, welchen Zeitraum du beantragst. Gehalt: Während der Elternzeit bekommst du kein Gehalt vom Arbeitgeber – aber Elterngeld vom Staat (65 bis 67 Prozent deines Nettogehalts, maximal 1.800 Euro, für bis zu 14 Monate). Teilzeit in Elternzeit: Du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – und dein Arbeitgeber muss zustimmen, wenn der Betrieb es zulässt. Zum Thema Elterngeld auch unser Elterngeld-Ratgeber.
Fazit: Kenne deine Rechte – sie sind besser als du denkst
Volles Gehalt im Mutterschutz, Kündigungsschutz ab der Schwangerschaft, bis zu 3 Jahre Elternzeit und Elterngeld für 14 Monate – Deutschland hat einen der besten Mutterschutze der Welt. Nutze ihn vollständig aus – es ist dein Recht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Er stellt keine medizinische Empfehlung dar. Bei gesundheitlichen Beschwerden, vor der Einnahme von Präparaten sowie in Schwangerschaft und Stillzeit wende dich bitte an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apotheke. Im Notfall wähle den Notruf 112. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Aktualität und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.


