Nach einer schweren Krankheit, einer Operation oder bei chronischen Beschwerden hast du als gesetzlich Versicherte ein Recht auf eine Rehabilitationsmaßnahme – stationär oder ambulant, drei bis vier Wochen, bezahlt von der Rentenversicherung oder Krankenkasse. Trotzdem wird jeder dritte Reha-Antrag beim ersten Mal abgelehnt. Hier erfährst du, wie du den Antrag so stellst, dass er durchgeht.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Grundsätzlich jede Frau, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit gefährdet ist (Rentenversicherung) oder die nach einer akuten Erkrankung Rehabilitation braucht (Krankenkasse). Typische Reha-Indikationen: Nach Krebserkrankungen, nach orthopädischen OPs (Knie, Hüfte, Rücken), bei chronischen Schmerzen, bei psychischen Erkrankungen, nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, und bei Burnout. Auch eine Mutter-Kind-Kur ist eine Form der Rehabilitation.
So stellst du den Antrag richtig
Lass deinen Arzt den Antrag gründlich begründen – je detaillierter die Beschreibung deiner Einschränkungen im Alltag und Beruf, desto höher die Bewilligungsquote. Beschreibe in eigenen Worten, wie die Erkrankung deinen Alltag einschränkt – nicht medizinisch, sondern konkret: Ich kann nicht mehr als 15 Minuten stehen. Ich kann keine Treppen mehr steigen. Ich kann mich nicht mehr konzentrieren. Wähle eine Wunschklinik und begründe, warum diese Klinik für deine Diagnose besonders geeignet ist – der Kostenträger muss deinen Wunsch berücksichtigen. Und bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats – die Erfolgsquote liegt bei über 50 Prozent.
Eine Reha ist keine Wellness-Kur – sie ist eine medizinische Maßnahme, auf die du ein Recht hast. Nutze es.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Er stellt keine medizinische Empfehlung dar. Bei gesundheitlichen Beschwerden, vor der Einnahme von Präparaten sowie in Schwangerschaft und Stillzeit wende dich bitte an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apotheke. Im Notfall wähle den Notruf 112. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Aktualität und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.


