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Scheidung: Der komplette Ablauf, mit welchen Kosten du rechnen musst und wie du sie minimierst

Die Entscheidung steht – die Ehe ist am Ende. Aber wie läuft eine Scheidung in Deutschland eigentlich ab, was kostet sie und wie lange dauert es? Die gute Nachricht: Eine einvernehmliche Scheidung ist einfacher, schneller und günstiger, als die meisten denken. Die schlechte: Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder kann es teuer und langwierig werden. Hier bekommst du den kompletten Überblick.

Die Voraussetzung: Das Trennungsjahr

Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr – eine zwingende Voraussetzung in Deutschland. Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Getrennt leben bedeutet: getrennte Haushalte oder zumindest getrennte Lebensbereiche innerhalb der gemeinsamen Wohnung (getrennte Schlafzimmer, kein gemeinsames Kochen, kein gemeinsamer Einkauf).

Nutze das Trennungsjahr klug: Kläre Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht möglichst einvernehmlich, bevor du den Anwalt einschaltest. Eine Mediation kann helfen, strittige Punkte zu lösen, und kostet einen Bruchteil eines streitigen Verfahrens. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Mediation bei Scheidung. Was du im Trennungsjahr beachten musst, haben wir im Artikel zum Trennungsjahr zusammengefasst.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Erstens: Du beauftragst einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Anwaltspflicht besteht nur für den Antragsteller – bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer von euch einen Anwalt, der andere stimmt dem Antrag zu. Zweitens: Das Gericht fordert beide Seiten auf, den Versorgungsausgleich zu beantragen – dafür schickt die Rentenversicherung Formulare, die ihr ausfüllen müsst.

Drittens: Sobald der Versorgungsausgleich berechnet ist, setzt das Gericht einen Scheidungstermin an. Der Termin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung oft nur 10 bis 15 Minuten. Der Richter fragt, ob die Ehe zerrüttet ist, ob beide zustimmen und ob Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) geregelt sind. Viertens: Das Gericht spricht die Scheidung aus. Nach einem Monat wird der Beschluss rechtskräftig – ihr seid geschieden.

Kosten: Womit du rechnen musst

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner berechnet. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro monatlich liegt der Verfahrenswert bei 15.000 Euro. Die Gerichtskosten betragen dann etwa 400 Euro, die Anwaltskosten pro Anwalt etwa 1.500 Euro. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt liegen die Gesamtkosten also bei etwa 1.900 bis 2.500 Euro.

Bei einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten, Gutachten und mehreren Verhandlungsterminen können die Kosten leicht auf 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr steigen. Verfahrenskostenhilfe gibt es für Geringverdiener – dann übernimmt der Staat die Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Scheidungskosten in der Regel nicht ab.

Dauer: Wie lange dauert es?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Antragstellung vier bis acht Monate – der Engpass ist fast immer der Versorgungsausgleich, weil die Rentenversicherung Monate braucht, um die Auskunft zu erteilen. Eine streitige Scheidung kann ein bis drei Jahre dauern, in extremen Fällen länger. Du kannst die Dauer verkürzen, indem du die Versorgungsausgleich-Formulare sofort zurückschickst und alle Folgesachen vorab einvernehmlich regelst.

Online-Scheidung: Was dahintersteckt

Bei einer Online-Scheidung kommunizierst du mit deinem Anwalt per E-Mail, Telefon oder Videocall statt vor Ort. Der Ablauf beim Gericht ist identisch – zum Scheidungstermin musst du persönlich erscheinen. Der Vorteil: Oft günstiger, weil der Anwalt keine teure Innenstadtkanzlei unterhält. Der Nachteil: Bei komplexen Fällen fehlt die persönliche Beratung. Für einvernehmliche Scheidungen ohne Streitpunkte ist die Online-Scheidung eine gute Option.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

Nein, vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Aber bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der Antragsteller einen Anwalt. Dein Ehepartner kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen und spart sich die Anwaltskosten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Darin regelt ihr alles, was mit der Scheidung zusammenhängt: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinn, Sorgerecht und Umgang. Eine notariell beurkundete Vereinbarung ist bindend und verkürzt das Gerichtsverfahren erheblich. Details findest du in unserem Ratgeber zur Scheidungsfolgenvereinbarung.

Behalte ich meinen Ehenamen?

Du kannst nach der Scheidung deinen Ehenamen behalten, deinen Geburtsnamen wieder annehmen oder einen Doppelnamen bilden. Die Namensänderung beantragst du beim Standesamt nach Rechtskraft der Scheidung.

Fazit: Einvernehmlich spart Zeit, Geld und Nerven

Eine Scheidung ist nie schön, aber sie muss nicht zum Albtraum werden. Der wichtigste Rat: Versuche, so viele Punkte wie möglich einvernehmlich zu klären. Jede Stunde Streit kostet dich Anwaltshonorar, Nerven und Lebenszeit. Eine Mediation vor der Scheidung zahlt sich fast immer aus. Und wenn es doch streitig wird: Hol dir einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht, der deine Interessen konsequent vertritt.

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