Du bist in Rente und denkst, Steuern sind vorbei? Falsch. Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – und viele wissen es nicht, bis das Finanzamt einen bösen Brief schickt. 2026 sind geschätzt 6,5 Millionen Rentner steuerpflichtig – und die Zahl steigt jedes Jahr, weil Rentenerhöhungen den steuerpflichtigen Anteil erhöhen.
Wann du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst
Du musst abgeben, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte (Rente minus Rentenfreibetrag plus andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte) den Grundfreibetrag von 12.084 Euro (2026) übersteigen. Dein Rentenfreibetrag hängt vom Jahr deines Renteneintritts ab: 2005 oder früher: 50 Prozent der Rente sind steuerfrei. 2020: 20 Prozent steuerfrei. 2025: 15 Prozent steuerfrei. 2040 und später: 0 Prozent steuerfrei (volle Besteuerung). Beispiel: Du bist seit 2020 in Rente und bekommst 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro jährlich). Rentenfreibetrag: 20 Prozent = 3.600 Euro. Steuerpflichtiger Anteil: 14.400 Euro. Abzüglich Grundfreibetrag 12.084 Euro und Werbungskostenpauschale 102 Euro = steuerpflichtiges Einkommen 2.214 Euro. Darauf fällt Steuer an – wenig, aber du musst trotzdem abgeben.
Was Rentner absetzen können (und oft vergessen): Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung (Brille, Zahnersatz, Hörgeräte, Zuzahlungen, Kuren), Handwerkerkosten (20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro), Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzfrau, Gartenhilfe, Pflegedienst – 20 Prozent, maximal 4.000 Euro), Spenden und Kirchensteuer, Haftpflicht- und Unfallversicherung und Pflegekosten (bei Pflege zu Hause oder im Heim). Viele Rentner verschenken 500 bis 1.500 Euro pro Jahr, weil sie keine Steuererklärung abgeben oder die Absetzmöglichkeiten nicht kennen. Zum Thema Steuern auch unser Steürerklärung-Ratgeber.
Fazit: Prüfe deinen Rentenfreibetrag, setze alles ab und hole dir Geld zurück
Auch als Rentner lohnt sich die Steuererklärung – oft bekommst du Geld zurück statt nachzuzahlen, wenn du alle Absetzmöglichkeiten nutzt. Elster oder eine Steuersoftware machen es einfach – und ein Lohnsteürhilfeverein (ab 60 Euro Jahresgebühr) erledigt alles für dich.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


