Trennung, Scheidung – und plötzlich wird der Umgang mit deinem Kind zum Verhandlungsgegenstand. Als Vater hast du ein gesetzliches Recht auf Umgang mit deinem Kind – und dein Kind hat ein Recht auf dich. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, nicht an Bedingungen geknuuepft und auch die Mutter darf es nicht einseitig einschränken. Trotzdem passiert genau das millionenfach in Deutschland.
Wie oft der Vater sein Kind sehen darf – der Standard
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindest- oder Höchstzahl – aber es gibt etablierte Standards, an denen sich Familiengerichte orientieren: Regelumgang: Jedes zweite Wochenende (Freitagnachmittag bis Sonntagabend) plus ein Nachmittag unter der Woche. Ferien: Hälfte aller Schulferien im Wechsel (ungerade Jahre: Osterferien, Herbstferien beim Vater; gerade Jahre: Sommerferien, Weihnachten beim Vater – oder umgekehrt). Feiertage: Im jährlichen Wechsel (Weihnachten 2026 beim Vater, 2027 bei der Mutter). Geburtstag des Kindes: Meist beim betreuenden Elternteil, mit Besuchs- oder Telefonrecht des anderen. Wechselmodell (Kind lebt abwechselnd bei beiden): Immer häufiger, vom BGH 2017 als grundsätzlich möglich bestätigt. Voraussetzung: Beide Eltern leben in räumlicher Nähe und können miteinander kommunizieren.
Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert: Schritt 1: Schriftlich den Umgang einfordern (per E-Mail oder Brief – dokumentiert). Schritt 2: Jugendamt einschalten (kostenlose Beratung und Vermittlung – das Jugendamt ist verpflichtet zu helfen). Schritt 3: Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht (Anwalt empfohlen, aber nicht Pflicht). Das Gericht setzt eine verbindliche Umgangsregelung fest – Verstöße können mit Ordnungsgeld bis 25.000 Euro geahndet werden. Wichtig: Auch wenn die Mutter den Umgang verweigert, darfst du NICHT den Kindesunterhalt einstellen – Unterhaltspflicht und Umgangsrecht sind voneinander unabhängig. Zum Thema Familienrecht auch unser Trennung-Ratgeber.
Fazit: Dein Kind hat ein Recht auf dich – und niemand darf es ihm nehmen
Das Umgangsrecht schützt nicht den Vater – es schützt das Kind. Wenn der Umgang verweigert wird: Dokumentieren, Jugendamt einschalten, notfalls Gericht. Es ist der Kampf, den es wert ist – für dein Kind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


