Die Stange Zigaretten aus der Türkei, der Rum aus der Dominikanischen Republik, die gefälschte Designertasche vom Basar – jeden Sommer laufen zehntausende Urlauber am Flughafen durch den grünen Ausgang und hoffen, dass schon nichts passiert. Bis der Zoll winkt. Dann wird aus dem Schnäppchen eine Steürnachzahlung plus Strafverfahren. Dabei sind die Freimengen großzügiger, als viele denken – man muss sie nur kennen.
Die Freimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern (Türkei, Ägypten, USA, Thailand, Schweiz…) gilt pro Person: Tabak (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten ODER 100 Zigarillos ODER 50 Zigarren ODER 250 g Tabak. Die berühmte Stange (200 Stück) ist also exakt die Grenze – zwei Stangen sind schon zu viel. Alkohol (ab 17): 1 Liter Spirituosen über 22 Prozent ODER 2 Liter bis 22 Prozent (Likör, Sekt), PLUS 4 Liter Wein PLUS 16 Liter Bier. Andere Waren (Kleidung, Elektronik, Parfüm, Souvenirs): bis 430 Euro Gesamtwert bei Flug-/Seereisen (300 Euro bei Auto/Bahn, 175 Euro für Kinder unter 15). Wichtig: Die Freimenge gilt pro Person und ist NICHT übertragbar – die Familie kann nicht zusammenlegen, um ein 1.200-Euro-Handy für Papa zollfrei einzuführen. Innerhalb der EU gelten dagegen nur Richtmengen für den Eigenbedarf (z.B. 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen) – darunter fragt niemand.
Was passiert beim Überschreiten: Bis 700 Euro Warenwert über der Freimenge wird pauschal verzollt (17,5 Prozent) – WENN du die Ware anmeldest (roter Ausgang). Wer durch den grünen Ausgang geht und erwischt wird, begeht Steuerhinterziehung: Nachzahlung PLUS Strafverfahren, das je nach Wert mehrere hundert bis tausende Euro kostet. Die richtig teuren Fallen: Gefälschte Markenware (Basar-Rolex, Fake-Louis-Vuitton) – bei gewerblichem Umfang Beschlagnahme und Verfahren; einzelne Fakes für den Eigenbedarf innerhalb der Freimenge werden geduldet, aber sicher ist nur: Finger weg. Artgeschützte Souvenirs (Korallen, Muscheln bestimmter Arten, Elfenbein, Schlangenleder): Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen kosten bis zu 10.000 Euro und mehr. Medikamente: Nur Eigenbedarf (ca. 3 Monatsrationen), niemals verschreibungspflichtige Mengen für andere. Bargeld: Ab 10.000 Euro anmeldepflichtig (auch innerhalb der EU auf Nachfrage). Tipp: Die Zoll-App Reise informiert offline über alle Freimengen. Zum Thema Reise auch unser Reisekrankenversicherungs-Ratgeber.
Roter oder grüner Ausgang – so entscheidest du richtig
Am Flughafen stehst du irgendwann vor zwei Ausgängen, und die Entscheidung dauert oft nur Sekunden. Die Regel ist simpel: Wer innerhalb aller Freimengen bleibt, geht durch den grünen Ausgang. Wer auch nur eine Grenze überschreitet, muss durch den roten Ausgang und die Ware anmelden. Der grüne Ausgang ist rechtlich eine Erklärung – du sagst damit sinngemäß, dass du nichts anzumelden hast. Stimmt das nicht, ist es keine Schlamperei mehr, sondern der Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Das Anmelden selbst ist unkompliziert und deutlich günstiger, als viele befürchten. Bis 700 Euro über der Freimenge wird pauschal mit 17,5 Prozent verzollt – bei einer 300-Euro-Überschreitung sind das rund 53 Euro. Wer dagegen erwischt wird, zahlt die Abgaben trotzdem, dazu kommt ein Straf- oder Bussgeldverfahren, und im Wiederholungsfall wird es richtig unangenehm. Zehn Minuten am roten Ausgang sind also fast immer die günstigere Variante.
Diese Mitbringsel unterschätzen Urlauber regelmäßig
Neben Zigaretten und Alkohol gibt es Souvenirs, die im Gepäck harmlos wirken und trotzdem Probleme machen. Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Ländern sind grundsätzlich verboten – Käse, Wurst, Fleisch oder Milchprodukte müssen wegen des Seuchenschutzes draußen bleiben, auch die vakuumierte Spezialität vom Markt. Erlaubt sind dagegen in der Regel abgepackte Sussigkeiten, Kaffee, Tee und Gewürze in haushaltsüblichen Mengen.
Besonders teuer wird es beim Artenschutz. Muscheln, Korallen, Schildkrötenpanzer, Elfenbein, bestimmte Hölzer und Lederwaren aus geschützten Reptilien fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Wer sie einführt, riskiert nicht nur die Beschlagnahme, sondern Bußgelder, die je nach Fall in den fünfstelligen Bereich gehen können. Im Zweifel gilt: Finger weg von allem, was aus Tier oder Pflanze stammt und dekorativ aussieht. Die kostenlose Zoll-App Reise beantwortet solche Fragen auch offline im Urlaubsland. Mehr Reisetipps findest du in unserem Reisekrankenversicherungs-Ratgeber.
Fazit: Eine Stange, ein Liter Schnaps, 430 Euro Waren – wer die drei Zahlen kennt, geht entspannt durch Grün
Die Freimengen reichen für normale Urlaubsmitbringsel locker. Bei mehr: roter Ausgang und ehrlich verzollen – 17,5 Prozent Pauschale sind billiger als jedes Steuerstrafverfahren. Und Korallen, Fakes und Pillen bleiben am besten gleich im Urlaubsland.
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