Stell dir vor, du wirst morgen in einen Unfall verwickelt oder erleidest einen Schlaganfall. Du kannst nicht mehr kommunizieren, keine Entscheidungen treffen, keinen Willen äußern. Wer entscheidet dann über deine medizinische Behandlung? Wer kümmert sich um deine Kinder? Wer hat Zugriff auf dein Konto? Ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall ein vom Gericht bestellter Betreuer – ein wildfremder Mensch. Das ist kein Horrorszenario, das ist geltendes deutsches Recht. Und es betrifft nicht nur alte Menschen.
Patientenverfügung: Bestimme selbst, wie du behandelt werden willst
In der Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Möchtest du künstlich beatmet werden? Wie stehst du zu künstlicher Ernährung? Welche Schmerzmittel sollen eingesetzt werden? Diese Entscheidungen jetzt zu treffen, in Ruhe und bei klarem Verstand, nimmt deinen Angehörigen im Ernstfall eine unerträgliche Last. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Akzeptanz.
Vorsorgevollmacht: Bestimme selbst, wer für dich handelt
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in deinem Namen Entscheidungen zu treffen – in gesundheitlichen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Ohne Vorsorgevollmacht kann selbst dein Ehepartner keine Bankgeschäfte für dich erledigen oder deinen Behandlungen zustimmen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, und das Verfahren kann Wochen dauern – Wochen, in denen niemand für dich handeln kann. Eine Vorsorgevollmacht wird sofort wirksam, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst, und vermeidet das aufwendige Betreuungsverfahren komplett.
Wo du die Dokumente bekommst und was sie kosten
Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenlose Formulare und Textbausteine für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Auch die Verbraucherzentralen und viele Krankenhäuser stellen Vorlagen zur Verfügung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Dokumente von einem Notar erstellen und beglaubigen – die Kosten liegen bei 30 bis 80 Euro. Die Vorsorgevollmacht solltest du zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen – so findet sie das Betreuungsgericht im Ernstfall sofort. Die Registrierung kostet einmalig 13 bis 20 Euro.
Diese Dokumente zu erstellen dauert einen Nachmittag. Ohne sie zu leben kann dich und deine Familie in eine Situation bringen, die sich niemand wünscht. Tu es heute. Nicht morgen, nicht nächste Woche, nicht irgendwann. Heute. Denn kein Mensch weiß, was morgen ist.


