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Pflegegrad beantragen: So bekommst du die Einstufung, die deinem Angehörigen zusteht

Deine Mutter braucht Hilfe im Alltag, dein Vater kann nicht mehr alleine duschen, deine Schwiegermutter vergisst, ihre Medikamente zu nehmen – der Moment, in dem ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommt oft schleichend. Und mit ihm kommt die Bürokratie: Pflegegrad beantragen, Gutachter-Besuch, Pflegekasse, Widerspruch. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du den Pflegegrad beantragst und die bestmögliche Einstufung erreichst.

Die 5 Pflegegrade und ihre Leistungen

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung – 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung – 332 Euro Pflegegeld oder 761 Euro Sachleistung. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung – 573 Euro Pflegegeld oder 1.432 Euro Sachleistung. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung – 765 Euro Pflegegeld oder 1.778 Euro Sachleistung. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen – 947 Euro Pflegegeld oder 2.200 Euro Sachleistung. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen diesen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten.

Der Gutachter-Besuch: Worauf du dich vorbereiten musst

Nach dem Antrag kommt ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst) zu einem angekündigten Hausbesuch. Er bewertet sechs Bereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Der wichtigste Tipp: Zeige den schlechtesten Tag, nicht den besten. Viele Angehörige räumen auf, ziehen dem Pflegebedürftigen frische Kleidung an und präsentieren die Situation besser als sie ist – das führt zu einer zu niedrigen Einstufung. Führe im Vorfeld zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch, in dem du dokumentierst, welche Hilfe wann und wie oft benötigt wird.

Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats. Die Erfolgsquote bei Widersprüchen liegt bei rund 50 Prozent. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und helfen beim Widerspruch.

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