Du wurdest gekündigt – und jetzt steht die Frage im Raum: Bekomme ich eine Abfindung? Die kurze Antwort: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die lange Antwort: In der Praxis werden bei rund 80 Prozent aller Kündigungsschutzklagen Abfindungen gezahlt – als Vergleich vor Gericht. Und die Höhe hängt davon ab, wie gut du verhandelst.
Die Faustformel: Was eine typische Abfindung ausmacht
Die Standardformel: Ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 3.500 Euro wären das 17.500 bis 35.000 Euro. In der Praxis hängt die Höhe davon ab, wie sicher sich dein Arbeitgeber mit der Kündigung fühlt: Ist die Kündigung rechtlich angreifbar (fehlende Sozialauswahl, formale Fehler, fragwürdiger Kündigungsgrund), steigt deine Verhandlungsposition – und damit die Abfindung.
So holst du das Maximum heraus
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen – das ist dein stärkstes Druckmittel. Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen – die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten. Nie einem Aufhebungsvertrag sofort zustimmen – erst prüfen lassen. Und: Die Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. Lass deinen Steuerberater die optimale Gestaltung berechnen.
Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit, aber auch kein Lotteriegewinn. Mit der richtigen Strategie und einem guten Anwalt holst du das Maximum heraus – und legst den Grundstein für einen erfolgreichen Neustart.


