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Elternunterhalt: Wann du für deine Eltern zahlen musst und wo die Grenzen liegen

Deine Mutter braucht Pflege und das Sozialamt meldet sich bei dir – mit der Frage, ob du für die Kosten aufkommen kannst. Elternunterhalt ist ein Thema, das viele Familien kalt erwischt. Seit dem Angehörigenentlastungsgesetz von 2020 hat sich die Rechtslage jedoch deutlich entspannt. Hier erfährst du, wann du tatsächlich zahlen musst, wie die 100.000-Euro-Grenze funktioniert und wie du dich schützt.

Die 100.000-Euro-Grenze: Was hat sich geändert?

Seit Januar 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz: Kinder werden nur noch zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Diese Grenze gilt pro Kind, nicht pro Familie. Verdient dein Ehepartner viel, spielt das keine Rolle – nur dein eigenes Einkommen zählt. Damit sind rund 90 Prozent aller Unterhaltspflichtigen von der Zahlungspflicht befreit.

Zum Bruttojahreseinkommen zählen Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Einkünfte. Nicht dazu zählen Kindergeld, einmalige Sonderzahlungen und steuerfreie Zuschläge. Wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt, kann das Sozialamt dich nicht in Anspruch nehmen – du musst nicht einmal Auskunft über deine Einkünfte geben.

Wenn du über der Grenze liegst: So wird berechnet

Liegt dein Einkommen über 100.000 Euro brutto, wird die Unterhaltspflicht nach dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet. Vom Nettoeinkommen werden abgezogen: der Selbstbehalt von aktuell 2.650 Euro monatlich, Kosten für die eigene Altersvorsorge (bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens), berufsbedingte Aufwendungen und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartner und eigenen Kindern, die Vorrang haben.

Vom verbleibenden bereinigten Einkommen werden 50 Prozent als Elternunterhalt angesetzt. Zusätzlich steht dir ein Schonvermögen zu – deine selbst genutzte Immobilie, angemessene Altersvorsorge und ein Notgroschen von etwa 100.000 Euro sind vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Die genaue Berechnung ist komplex und sollte von einem Fachanwalt geprüft werden. Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber zum Elternunterhalt.

Was das Sozialamt darf und was nicht

Das Sozialamt übernimmt zunächst die Pflegekosten und prüft dann, ob es die Kosten von den Kindern zurückholen kann. Bei Einkommen unter 100.000 Euro verzichtet das Amt auf den Rückgriff. Bei Einkommen über der Grenze schickt es einen Auskunftsbogen – den du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Falsche Angaben sind strafbar.

Wichtig: Das Sozialamt darf nicht auf das Vermögen deines Ehepartners zugreifen. Es darf nicht verlangen, dass du dein Eigenheim verkaufst. Und es darf nicht deine eigene Altersvorsorge antasten. Lass im Zweifelsfall jeden Bescheid von einem Fachanwalt für Sozialrecht prüfen, bevor du zahlst.

FAQ: Häufige Fragen

Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch für Schwiegerkinder?

Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Ihr Einkommen zählt nicht zum Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Nur wenn das Familieneinkommen gemeinsam veranlagt wird, kann es indirekt relevant werden – aber auch dann nur für die Berechnung, nicht für die 100.000-Euro-Schwelle.

Was passiert, wenn meine Eltern sich weigern, Sozialhilfe zu beantragen?

Du kannst deine Eltern nicht zwingen, Sozialhilfe zu beantragen. Aber du bist auch nicht verpflichtet, die Pflegekosten direkt zu tragen, wenn kein Sozialamt den Rückgriff geltend macht. Im Ernstfall kann das Pflegeheim selbst die Sozialhilfe beantragen.

Müssen alle Geschwister gleich viel zahlen?

Nein, jedes Kind haftet nur nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit. Geschwister mit Einkommen unter 100.000 Euro zahlen gar nichts. Bei mehreren leistungsfähigen Geschwistern wird der Unterhalt nach dem Verhältnis ihrer Einkommen aufgeteilt.

Fazit: Weniger Betroffene als befürchtet

Seit dem Angehörigenentlastungsgesetz müssen deutlich weniger Kinder für ihre Eltern zahlen. Wenn dein Einkommen unter 100.000 Euro brutto liegt, bist du in den allermeisten Fällen frei von Unterhaltspflichten. Und selbst darüber schützen hohe Selbstbehalte und Schonvermögen deine Existenz. Lass dich bei Unsicherheit beraten – die Erstberatung beim Anwalt kostet maximal 226,10 Euro und kann dir viel Geld sparen.

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