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Erbe ausschlagen: Warum du manchmal Nein sagen musst, wie die 6-Wochen-Frist funktioniert und was passiert, wenn du Schulden erbst

Erbe ausschlagen: Warum du manchmal Nein sagen musst, wie die 6-Wochen-Frist funktioniert und was pa

Dein Vater stirbt und hinterlaesst 50.000 Euro Schulden, einen ueberzogenen Dispo und einen Kredit, den du nicht kanntest. Wenn du das Erbe annimmst, erbst du nicht nur den Besitz – du erbst auch die Schulden. Und zwar mit deinem gesamten Privatvermoegen. Die Loesung: Das Erbe ausschlagen. Aber dafuer hast du nur 6 Wochen Zeit – und die Frist beginnt frueher, als du denkst.

Die 6-Wochen-Frist: Wann sie beginnt und wie du sie einhaeeltst

Die Frist zum Ausschlagen beginnt, sobald du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfaehrst – in der Regel am Todestag, wenn du wusstest, dass du Erbe bist. Nicht ab dem Datum der Testamentseroeeffnung, nicht ab dem Begraebnis – ab dem Moment, in dem du weisst: Ich bin Erbe. 6 Wochen sind kurz. Und wenn du nichts tust, gilt das Erbe als angenommen – automatisch, ohne dass du irgendein Dokument unterschrieben hast. Ausschlagen: Persoeenlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen) oder durch notarielle Erklaeerung. Ein formloser Brief reicht NICHT. Kosten: 30 Euro Gerichtsgebuehr (bei Ausschlagung beim Nachlassgericht) oder 60 bis 150 Euro beim Notar.

Wann Ausschlagen sinnvoll ist: Wenn du sicher weisst, dass die Schulden das Vermoegen uebersteigen. Wenn du den Ueberblick ueber die Finanzen des Verstorbenen nicht hast (und keine Zeit zum Pruefen – dann lieber ausschlagen als riskieren). Wenn eine ueberschuldete Immobilie zum Erbe gehoert (Abrisskosten, Altlasten, Sanierungspflicht). Wann du NICHT ausschlagen solltest: Wenn das Erbe wertvoller ist als die Schulden. Wenn du unsicher bist: Beantrage beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis oder eine Nachlassverwaltung – das schuetzt dein Privatvermoegen, waeerend die Schulden aus dem Nachlass bedient werden. Achtung: Wenn du das Erbe ausschlaegst, geht es an den naechsten in der Erbfolge – moeglicherweise deine Kinder. Auch fuer sie muss dann innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden (bei Minderjaehrigen durch die Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts). Zum Thema Erbrecht auch unser Erbfolge-Ratgeber.

Fazit: 6 Wochen Frist, 30 Euro Gebuehr und du bist raus aus den Schulden

Wenn du Schulden erbst: Sofort handeln, innerhalb von 6 Wochen zum Nachlassgericht und das Erbe ausschlagen. 30 Euro sind nichts im Vergleich zu 50.000 Euro Schulden, fuer die du sonst persoeenlich haftest.

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