Dein Vater stirbt und hinterlaesst 50.000 Euro Schulden, einen ueberzogenen Dispo und einen Kredit, den du nicht kanntest. Wenn du das Erbe annimmst, erbst du nicht nur den Besitz – du erbst auch die Schulden. Und zwar mit deinem gesamten Privatvermoegen. Die Loesung: Das Erbe ausschlagen. Aber dafuer hast du nur 6 Wochen Zeit – und die Frist beginnt frueher, als du denkst.
Die 6-Wochen-Frist: Wann sie beginnt und wie du sie einhaeeltst
Die Frist zum Ausschlagen beginnt, sobald du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfaehrst – in der Regel am Todestag, wenn du wusstest, dass du Erbe bist. Nicht ab dem Datum der Testamentseroeeffnung, nicht ab dem Begraebnis – ab dem Moment, in dem du weisst: Ich bin Erbe. 6 Wochen sind kurz. Und wenn du nichts tust, gilt das Erbe als angenommen – automatisch, ohne dass du irgendein Dokument unterschrieben hast. Ausschlagen: Persoeenlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen) oder durch notarielle Erklaeerung. Ein formloser Brief reicht NICHT. Kosten: 30 Euro Gerichtsgebuehr (bei Ausschlagung beim Nachlassgericht) oder 60 bis 150 Euro beim Notar.
Wann Ausschlagen sinnvoll ist: Wenn du sicher weisst, dass die Schulden das Vermoegen uebersteigen. Wenn du den Ueberblick ueber die Finanzen des Verstorbenen nicht hast (und keine Zeit zum Pruefen – dann lieber ausschlagen als riskieren). Wenn eine ueberschuldete Immobilie zum Erbe gehoert (Abrisskosten, Altlasten, Sanierungspflicht). Wann du NICHT ausschlagen solltest: Wenn das Erbe wertvoller ist als die Schulden. Wenn du unsicher bist: Beantrage beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis oder eine Nachlassverwaltung – das schuetzt dein Privatvermoegen, waeerend die Schulden aus dem Nachlass bedient werden. Achtung: Wenn du das Erbe ausschlaegst, geht es an den naechsten in der Erbfolge – moeglicherweise deine Kinder. Auch fuer sie muss dann innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden (bei Minderjaehrigen durch die Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts). Zum Thema Erbrecht auch unser Erbfolge-Ratgeber.
Fazit: 6 Wochen Frist, 30 Euro Gebuehr und du bist raus aus den Schulden
Wenn du Schulden erbst: Sofort handeln, innerhalb von 6 Wochen zum Nachlassgericht und das Erbe ausschlagen. 30 Euro sind nichts im Vergleich zu 50.000 Euro Schulden, fuer die du sonst persoeenlich haftest.


