7,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob – und die Mehrheit kennt ihre Rechte nicht. Viele Arbeitgeber behandeln Minijobber wie Arbeitnehmer zweiter Klasse: Kein Urlaub, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, fristlose Kündigung ohne Grund. Alles illegal. Minijobber haben fast dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte – sie wissen es nur nicht.
Die 5 Rechte, die dir als Minijobber zustehen
Urlaub: Ja, Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – mindestens 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche) oder anteilig berechnet nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Arbeitest du zwei Tage pro Woche: Mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr (bezahlt). Lohnfortzahlung bei Krankheit: Ab dem ersten Krankheitstag hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – bis zu 6 Wochen. Dein Arbeitgeber darf dir nicht sagen: Minijobber bekommen kein Krankengeld. Das ist falsch und illegal. Kündigungsschutz: Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt auch für Minijobs – 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dein Arbeitgeber darf dich nicht von heute auf morgen entlassen. Feiertagsbezahlung: Fällt ein Feiertag auf deinen regulären Arbeitstag, bekommst du ihn bezahlt – ohne Nacharbeit. Mutterschaftsschutz: Schwangere Minijobberinnen haben vollen Mutterschutz und Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft.
Was du tun solltest: Arbeitsvertrag schriftlich verlangen (auch bei Minijobs hat der Arbeitgeber die Pflicht, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten). Stunden dokumentieren (notiere deine Arbeitszeiten, um den Mindestlohn überprüfen zu können – bei 556 Euro und Mindestlohn von 12,82 Euro darfst du maximal ca. 43 Stunden im Monat arbeiten). Bei Rechtsverstössen: Die Minijob-Zentrale beraat kostenlos (0355 2902-70799) und du kannst Verstöße beim Zoll melden (der kontrolliert Mindestlohn und Schwarzarbeit). Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Resturlaub-Ratgeber.
Fazit: Minijob heißt nicht Minirechte – fordere ein, was dir zusteht
Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und Feiertagsbezahlung – alles Rechte, die dir als Minijobber zustehen. Wenn dein Arbeitgeber sie ignoriert, weise ihn darauf hin. Und wenn er sich weigert: Minijob-Zentrale anrufen. Deine Rechte sind nicht verhandelbar.
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