Du wachst morgens auf, fueehlst dich krank und fragst dich: Muss ich zum Arzt oder reicht ein Anruf? Darf ich mich telefonisch krankschreiben lassen? Ab welchem Tag brauche ich ein Attest? Und darf mein Chef mich kontrollieren? Die Regeln fuer Krankschreibungen sind klar – aber fast niemand kennt sie vollstaendig.
Telefonische Krankschreibung: Was 2026 gilt
Die telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 dauerhaft moeglich – fuer bekannte Patienten der Praxis, bei leichten Erkrankungen und fuer maximal 5 Kalendertage. Du rufst bei deinem Hausarzt an, schilderst deine Symptome und bekommst die eAU (elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung) direkt an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber uebermittelt – ohne die Praxis zu betreten. Einschraenkung: Bei erstmaliger Erkrankung in der Praxis, bei schweren Symptomen und bei Erkrankungen, die laenger als 5 Tage dauern, musst du persoeenlich vorstellig werden. Videosprechstunde zaehlt als persoeenlicher Kontakt – auch darueber kann eine Krankschreibung ausgestellt werden.
Ab wann du ein Attest brauchst: Gesetzlich: Ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung musst du eine aerztliche Bescheinigung vorlegen. Aber: Dein Arbeitsvertrag oder dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du die AU bereits am ersten Tag vorlegst – pruefe deinen Vertrag. Wie lange du krankgeschrieben sein darfst: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Dein Arzt entscheidet, wie lange du arbeitsunfaehig bist. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: 6 Wochen (42 Kalendertage) bei derselben Erkrankung. Danach: Krankengeld von der Krankenkasse (70 Prozent des Bruttos, maximal 90 Prozent des Nettos) fuer bis zu 78 Wochen. Darf dein Chef dich kontrollieren: Nein, er darf dich nicht zu Hause besuchen oder ueberwachen. Aber: Er darf den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfaehigkeit hat. Darfst du waeerend der Krankschreibung rausgehen: Ja – du darfst alles tun, was deine Genesung nicht gefaeerdet. Einkaufen, spazieren gehen, sogar Sport (wenn der Arzt es erlaubt). Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Kuendigungs-Ratgeber.
Fazit: Telefonisch fuer 5 Tage, Attest je nach Vertrag ab Tag 1 oder 4 und 6 Wochen Lohnfortzahlung
Ruf deinen Arzt an, lass dich telefonisch krankschreiben (bis 5 Tage) und informiere deinen Arbeitgeber sofort am Morgen. Pruefe deinen Arbeitsvertrag, ob du das Attest am ersten oder vierten Tag brauchst. Und wenn dein Chef nervoes wird: 6 Wochen Lohnfortzahlung ist dein Recht – kein Gefallen.

