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Grillen auf dem Balkon, Rasenmaehen am Sonntag, Party bis Mitternacht: Was Nachbarn dulden muessen und wo das Ordnungsamt eingreift

Grillen auf dem Balkon, Rasenmaehen am Sonntag, Party bis Mitternacht: Was Nachbarn dulden muessen u

Sommer in Deutschland: Der eine grillt, der andere maeht, der dritte feiert – und der vierte ruft das Ordnungsamt. Kein Rechtsgebiet produziert so viele Streits wie das Nachbarschaftsrecht in den warmen Monaten. Dabei sind die Regeln klarer, als beide Seiten glauben. Hier ist, was wirklich gilt – fuer Griller, Maeher, Feiernde und Genervte.

Grillen, Maehen, Feiern: Die Regeln

Grillen auf Balkon und Terrasse: Grundsaetzlich erlaubt – auch fuer Mieter. ABER: Der Mietvertrag oder die Hausordnung kann Holzkohlegrills auf dem Balkon verbieten (wirksam laut Rechtsprechung – dann bleiben Elektro- oder Gasgrill). Qualm darf nicht in erheblichem Mass in Nachbarwohnungen ziehen – sonst drohen Unterlassung und sogar Bussgelder nach den Immissionsschutzgesetzen der Laender. Wie oft ist okay? Die Gerichte urteilen uneinheitlich (von einmal monatlich bis regelmaessig mit Ankuendigung) – die praktische Loesung: Nachbarn vorher kurz informieren, Elektro- oder Gasgrill nutzen, Ruecksicht beim Rauch. Rasenmaehen und Geraetelaerm: Geregelt in der Geraete- und Maschinenlaermschutzverordnung (bundesweit): Werktags (Montag bis Samstag) von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Sonn- und feiertags: KOMPLETT verboten – auch mittags, auch nur 10 Minuten. Besonders laute Geraete (Laubblaeser, Freischneider) in Wohngebieten nur 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr werktags.

Ruhezeiten und Partys: Die Nachtruhe gilt bundesweit von 22 bis 6 Uhr – ab dann gilt Zimmerlautstaerke, auch im Garten und auf dem Balkon. Das Maerchen vom Recht, einmal im Monat laut zu feiern, ist genau das: ein Maerchen. Es gibt KEIN Recht auf laute Partys – auch nicht am Geburtstag. Was hilft: Nachbarn einladen oder vorwarnen, ab 22 Uhr nach drinnen verlagern, Fenster zu. Kinderlaerm: Spielende Kinder sind KEIN Laerm im Rechtssinne (§ 22 BImSchG) – Kinderlachen, Bobbycar und Planschbecken muessen Nachbarn auch mittags und abends hinnehmen. Was du bei Dauerlaerm tun kannst: Erst das Gespraech (loest 80 Prozent der Faelle), dann Laermprotokoll fuehren (Datum, Uhrzeit, Art, Dauer, Zeugen), dann Vermieter einschalten (bei Mietern: Laerm ist ein Mietmangel – Mietminderung moeglich) oder Ordnungsamt/Polizei bei akuten Verstoessen nach 22 Uhr. Zum Thema Wohnen auch unser Untervermietungs-Ratgeber.

Fazit: Werktags maehen bis 20 Uhr, ab 22 Uhr Zimmerlautstaerke, Grillen mit Ruecksicht – und reden hilft mehr als das Ordnungsamt

Die meisten Nachbarschaftskriege beginnen mit einem vermeidbaren Missverstaendnis. Kenne die Regeln, halte sie ein – und sprich mit deinen Nachbarn, bevor du Behoerden anrufst. Ein Bier ueber den Zaun wirkt besser als jede Anzeige.

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