Du wirst gekündigt und bekommst eine Abfindung angeboten – oder du verhandelst eine. Aber wie hoch sollte die Abfindung sein? Wie viel Steuern zahlst du darauf? Und wie nutzt du die Fünftelregelung, um tausende Euro zu sparen? Die meisten Arbeitnehmer nehmen das erste Angebot an und zahlen zu viel Steuern – beides lässt sich vermeiden.
Wie hoch deine Abfindung sein sollte
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung – sie ist Verhandlungssache. Die Faustformel: Ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 5.000 Euro Bruttogehalt und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 25.000 bis 50.000 Euro. In der Praxis hängt die Höhe von der Kündigungsstärke ab: Wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist (formale Fehler, fehlende Sozialauswahl, kein Kündigungsgrund), hast du mehr Verhandlungsmacht und kannst höher pokern. Wenn die Kündigung rechtlich sauber ist, hast du weniger Verhandlungsmacht – aber eine Abfindung ist trotzdem üblich, weil der Arbeitgeber den Rechtsstreit vermeiden will. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (erste Beratung ca. 200 Euro oder kostenlos mit Rechtsschutzversicherung) kann die Erfolgsaussichten und die realistische Abfindungshöhe einschätzen.
Steuern auf die Abfindung und die Fünftelregelung: Abfindungen sind voll steuerpflichtig – aber die Fünftelregelung reduziert die Steuerlast erheblich. So funktioniert sie: Das Finanzamt rechnet so, als würdest du die Abfindung über fünf Jahre verteilt erhalten. Beispiel: 30.000 Euro Abfindung, 40.000 Euro Jahresgehalt. Ohne Fünftelregelung: 30.000 Euro werden zum Jahresgehalt addiert (= 70.000 Euro, Spitzensteürsatz). Steuern auf die Abfindung: ca. 10.500 Euro. Mit Fünftelregelung: Nur 6.000 Euro (ein Fünftel) werden zum Jahresgehalt addiert (= 46.000 Euro), die Steuer auf die 6.000 Euro wird berechnet und dann verfünffacht. Steuern auf die Abfindung: ca. 7.800 Euro. Ersparnis: 2.700 Euro. Die Fünftelregelung wird automatisch vom Finanzamt angewendet, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Kündigungs-Ratgeber.
Fazit: Verhandeln, Fünftelregelung nutzen und einen Anwalt hinzuziehen
Nimm nie das erste Angebot an, lass die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen und achte darauf, dass die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird (für die Fünftelregelung). Drei Schritte, die dir tausende Euro mehr in der Tasche lassen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


