Du wirst gekuendigt und bekommst eine Abfindung angeboten – oder du verhandelst eine. Aber wie hoch sollte die Abfindung sein? Wie viel Steuern zahlst du darauf? Und wie nutzt du die Fuenftelregelung, um tausende Euro zu sparen? Die meisten Arbeitnehmer nehmen das erste Angebot an und zahlen zu viel Steuern – beides laesst sich vermeiden.
Wie hoch deine Abfindung sein sollte
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kuendigung – sie ist Verhandlungssache. Die Faustformel: Ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschaeftigungsjahr. Bei 5.000 Euro Bruttogehalt und 10 Jahren Betriebszugehoerigkeit: 25.000 bis 50.000 Euro. In der Praxis haengt die Hoehe von der Kuendigungsstaerke ab: Wenn die Kuendigung rechtlich angreifbar ist (formale Fehler, fehlende Sozialauswahl, kein Kuendigungsgrund), hast du mehr Verhandlungsmacht und kannst hoeher pokern. Wenn die Kuendigung rechtlich sauber ist, hast du weniger Verhandlungsmacht – aber eine Abfindung ist trotzdem ueblich, weil der Arbeitgeber den Rechtsstreit vermeiden will. Ein Fachanwalt fuer Arbeitsrecht (erste Beratung ca. 200 Euro oder kostenlos mit Rechtsschutzversicherung) kann die Erfolgsaussichten und die realistische Abfindungshoehe einschaetzen.
Steuern auf die Abfindung und die Fuenftelregelung: Abfindungen sind voll steuerpflichtig – aber die Fuenftelregelung reduziert die Steuerlast erheblich. So funktioniert sie: Das Finanzamt rechnet so, als wuerdest du die Abfindung ueber fuenf Jahre verteilt erhalten. Beispiel: 30.000 Euro Abfindung, 40.000 Euro Jahresgehalt. Ohne Fuenftelregelung: 30.000 Euro werden zum Jahresgehalt addiert (= 70.000 Euro, Spitzensteuersatz). Steuern auf die Abfindung: ca. 10.500 Euro. Mit Fuenftelregelung: Nur 6.000 Euro (ein Fuenftel) werden zum Jahresgehalt addiert (= 46.000 Euro), die Steuer auf die 6.000 Euro wird berechnet und dann verfuenffacht. Steuern auf die Abfindung: ca. 7.800 Euro. Ersparnis: 2.700 Euro. Die Fuenftelregelung wird automatisch vom Finanzamt angewendet, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Kuendigungs-Ratgeber.
Fazit: Verhandeln, Fuenftelregelung nutzen und einen Anwalt hinzuziehen
Nimm nie das erste Angebot an, lass die Kuendigung von einem Fachanwalt pruefen und achte darauf, dass die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird (fuer die Fuenftelregelung). Drei Schritte, die dir tausende Euro mehr in der Tasche lassen.


