Nach einer Kündigung ist das erste Abfindungsangebot fast immer unter dem, was du verhandeln kannst. Faustregel: 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr als Minimum. Mit starkem Kündigungsschutz sind 0,75-1,5 Gehälter pro Jahr möglich.
Die Verhandlungsstrategie
Unterschreibe nichts sofort. Lass einen Fachanwalt die Kündigung prüfen. Reiche fristgerecht Kündigungsschutzklage ein. Verhandle nicht nur die Summe, sondern auch Zeugnis, Freistellung und Versicherungsfortzahlung.
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