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Abfindung verhandeln: So holst du als Frau das Maximum heraus

Abfindung verhandeln: So holst du als Frau das Maximum heraus

Nach einer Kündigung ist das erste Abfindungsangebot fast immer unter dem, was du verhandeln kannst. Faustregel: 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr als Minimum. Mit starkem Kündigungsschutz sind 0,75-1,5 Gehälter pro Jahr möglich.

Die Verhandlungsstrategie

Unterschreibe nichts sofort. Lass einen Fachanwalt die Kündigung prüfen. Reiche fristgerecht Kündigungsschutzklage ein. Verhandle nicht nur die Summe, sondern auch Zeugnis, Freistellung und Versicherungsfortzahlung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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