Eine wirksame Abmahnung braucht: konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens, Hinweis auf Pflichtverstoß, Androhung der Kündigung. Fehlt ein Element, ist sie unwirksam. Optionen: Gegendarstellung, Entfernung aus Personalakte verlangen, oder hinnehmen. Arbeitsrechtsschutz deckt Anwaltskosten.
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